Gastro & Detailhandel
Was das Gesetz sagt
Jugendliche reagieren empfindlicher auf Alkohol als Erwachsene. Auch kann Alkohol ihre Entwicklung stören, weil sie sich noch im Wachstum befinden. Der Jugendschutz ist deshalb wichtig. Dass er eingehalten wird, ist Aufgabe des Verkaufspersonals.
Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
Unter 16 kein Alkohol
An Jugendliche, die jünger als 16 Jahre sind, darf kein Alkohol verkauft oder gratis abgegeben werden.
Unter 18 keine Spirituosen oder Mischgetränke
An Jugendliche, die jünger als 18 sind, dürfen weder Spirituosen wie Wodka etc. oder Mischgetränke wie Cuba Libre oder Alcopops verkauft oder gratis abgegeben werden.
Alkoholfreie Getränke anbieten
Das Gesetz schreibt vor, dass auch alkoholfreie Getränke angeboten werden müssen. Diese dürfen nicht teurer sein, als das günstigste Getränk mit Alkohol (gleiche Menge).
Aufhängen von Hinweisschilder
Die Hinweisschilder weisen die Kundschaft auf die Alterslimiten hin. Sie müssen gut sichtbar aufhängt werden.
Achtung Testkäufe
Die Stadtpolizei kontrolliert mit Testkäufen, ob der Jugendschutz eingehalten wird. Wer dagegen verstösst, muss mit Massnahmen bis zum Patententzug rechnen.
Was man als Chef tun kann
Schulen Sie Ihr Personal
Wer Alkohol verkauft, muss wissen, wie die Bestimmungen sind. Entsprechend sollen Vorgesetzte und Geschäftsführer ihr Personal schulen und auf die Einhaltung der Bestimmungen bestehen.
Unterstützung bieten wir mit der Online-Schulung jalk.ch, einer Checkliste mit Hinweisen zur Personalschulung oder massgeschneiderten Personalschulungen (siehe Angebote).
Age Calculator
Die Jahrgangstabelle hilft Ihrem Personal, das Alter der Jugendlichen schnell zu bestimmen.
Wie das Personal reagieren kann
Wenn unklar ist, wie alt der Kunde, die Kundin ist
Mögliche Antwort: «Zeigen Sie mir bitte Ihren Ausweis. Ich mache mich strafbar, wenn ich Alkohol/Tabak an Personen verkaufe, die zu jung sind.»
Wenn der Jugendliche zu jung ist, um einen Drink zu kaufen.
«Es tut mir leid, ich darf dir keinen Alkohol verkaufen, du bist zu jung.»
Wenn der gleiche Jugendliche sagt: «Dann kauft mein Kollege halt den Alkohol. Er ist älter.»
«Es ist auch für ihn verboten, dir Alkohol zu geben. Tut er es, riskiert er eine Busse.»
Wenn eine zu junger Teenager sagt: «Der Alkohol ist für meine Eltern.»
«Es tut mir Leid. Ich darf dir das auch für deine Eltern nicht verkaufen. Sie müssen selber vorbei kommen.»
Weitere Informationen
- Suchtprävention Kanton Zürich Informationen und Material zum Jugendschutz
Schulung Jugendschutz – Alkohol
Weiterbildung für Verkäuferinnen und Verkäufer von Alkohol
Nach einem Input zu den Risiken von Alkohol für junge Menschen und einer Übersicht über die Gesetzeslage zum Alkoholverkauf werden besonders "heikle" Situationen besprochen und anhand von Fallbeispielen eingeübt.
Mehr zu Schulungen zum Jugendschutz
Schulung Jugendschutz – Tabak
Schulung für Verkäuferinnen und Verkäufer von Tabak
Nach einem Input zu den Risiken von Tabak für junge Menschen und einer Übersicht über die Gesetzeslage zum Tabakverkauf werden besonders "heikle" Situationen besprochen und anhand von Fallbeispielen eingeübt.
Mehr zu Schulungen zum Jugendschutz
Jugendschutz – Material
Jugendschutz-Schilder, Kontrollbänder und andere Hilfsmittel für den Verkauf von Alkohol und Tabak
Wir bieten Stadtzürcher Verkaufsstellen von Alkohol- und Tabak Hilfsmittel wie Hinweisschilder, Kontrollbänder oder Altersberechnungs-Hilfen. Diese sind kostenlos und erleichtern, die Gesetze zum Jugendschutz einzuhalten.
ALKcheck
Standaktion für junge Menschen, die im Ausgang Alkohol trinken
Mit einem Quiz wird Wissen zur "Volksdroge Nr. 1" vermittelt, mit einer Blind-Bier-Degustation wird der Sinn für Qualität statt Quantität geschärft und in spannenden Diskussionen kann der eigene Umgang mit Alkohol reflektiert werden.