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Begabtenförderung an MKZ

Förderprogramm I

Im Förderprogramm I haben begabte und motivierte Schüler*innen die Möglichkeit, sich intensiver mit Musik auseinander zu setzen.

Der Instrumental- oder Gesangsunterricht von 50 Minuten pro Woche, wird ohne zusätzliche Kosten um 10 Minuten verlängert. Die Aufnahme ins Förderprogramm gilt für ein Jahr.

Für die Fortsetzung im Förderprogramm I müssen sich Schüler*innen im jährlichen Vorspiel qualifizieren. Ein Übertritt ins Förderprogramm II ist durch Eignungsvorspiel möglich (siehe Förderprogramm II). Im Förderprogramm I steht eine beschränkte Anzahl Plätze zur Verfügung.

Obligatorische Fächer

  • Instrumental- oder Gesangsunterricht
  • Teilnahme in einem Ensemble, Orchester, Chor, Workshop oder einer Band (Pop/Rock/Jazz)
  • Wöchentlicher Theorie- und Gehörbildungskurs bis zur Stufe «Advanced» (Mindestteilnahme: 1 Semesterkurs pro Schuljahr)

Empfohlene Aktivitäten:

  • Konzertauftritte an MKZ-Zweigstellen oder im Rahmen der Förderprogrammkonzerte «Junge Talente stellen sich vor»
  • Teilnahme an Wettbewerben oder am Stufentest
  • Besuch von Kulturveranstaltungen
  • Teilnahme am Kammermusik Camp MKZ auf der «Musikinsel Rheinau»

Eintrittsalter: ab 8 Jahren

Lektionsdauer:

  • Mindestens 50 Minuten Einzelunterricht (durch die Eltern zu bezahlen)
  • plus 10 Förderminuten (unentgeltlich)

Schulgeld:

Im Förderprogramm I erhalten ausschliesslich Schüler*innen mit Wohnsitz in Stadt oder Kanton Zürich subventioniertes Schulgeld. Die Tarife sind dem Dokument «Schulgeld aktuelles Schuljahr» zu entnehmen.

Anmeldung für die Aufnahme oder den Verbleib im Förderprogramm I

  • Anmeldeschluss: 30. September
  • Die Eignungsvorspiele finden im November statt
  • Eintritt ins Förderprogramm I: 2. Semester des laufenden Schuljahres

Der Eintritt ins Förderprogramm I ist durch Eignungsvorspiel möglich und richtet sich an Schüler*innen von MKZ. Für den Verbleib im Förderprogramm I müssen sich Schüler*innen im jährlichen Eignungsvorspiel qualifizieren.

An diesen Vorspielen können auch Empfehlungen für den Übertritt ins Förderprogramm II durch die Aufnahmekommission ausgesprochen werden.

Die Anmeldung zum Eignungsvorspiel für die Aufnahme oder den Verbleib im Förderprogramm I erfolgt online und nach Rücksprache mit der Lehrperson.

Beilagen zur Online-Anmeldung zur Aufnahme ins Förderprogramm I:

  • Motivationsschreiben der Kandidatinnen und Kandidaten für den Eintritt ins Förderprogramm MKZ
  • Lebenslauf der Kandidatinnen und Kandidaten (Kurzbiografie, wichtige Stationen bezüglich Schule und Musik etc.)

Beilagen zur Online-Anmeldung zum Verbleib im Förderprogramm I:

  • Bericht der Lehrperson über die Entwicklung in den vergangenen zwölf Monaten
  • Ergänzung zum Lebenslauf der Kandidatinnen und Kandidaten und Repertoireliste der letzten zwölf Monate

Das Vorspiel beinhaltet max. zwei Werke aus verschiedenen Epochen im Bereich Klassik oder zwei stilistisch unterschiedliche Stücke im Bereich Pop/Rock/Jazz.
Das Vorspiel kann aus Zeitgründen abgekürzt werden.

  • Dauer des Vorspiels: max. 6 Minuten
    Die Einladung an das Vorspiel erfolgt schriftlich mit den detaillierten Angaben Anfang Oktober.

Kriterien für die Aufnahme / Bestätigung zum Verbleib im Förderprogramm I

Das Förderprogramm MKZ richtet sich an begeisterungsfähige Schüler*innen, die ein überdurchschnittliches Interesse am Musizieren oder Singen haben und entsprechende Kompetenzen zeigen:

  • Sicherheit im Vortrag (u.a. technische Grundlagen, Rhythmus)
  • Musikalische Gestaltung und Phrasierung
  • Intonation und Klanggestaltung
  • Ausstrahlung und Bühnenpräsenz

Ein kurzes Feedbackgespräch erfolgt durch die Aufnahmekommission nach dem Vorspiel. An diesem Gespräch wird auch der Entscheid mitgeteilt.
In Ausnahmefällen bedingt sich die Aufnahmekommission Bedenkzeit aus und teilt das Resultat schriftlich mit. Der Entscheid der Aufnahmekommission ist endgültig.

Aufnahmekommission

  • Seung-Yeun Huh, Prorektorin MKZ (Vorsitz)
  • Mitglieder Förderkommission
  • Zwei Mitglieder der Musikschulleitung
  • Eine Expertin/ein Experte

Austritt aus dem Förderprogramm I per Ende Schuljahr

  • Abmeldung bis 30. September

schriftlich an Musikschule Konservatorium Zürich, Florhofgasse 6, Postfach, 8024 Zürich oder per Mail an: Seung-Yeun Huh

Bei Austritt aus dem Förderprogramm und anschliessendem Verbleib bei MKZ bezahlen Schüler*innen mit Wohnort ausserhalb der Stadt Zürich sowie erwachsene Schüler*innen jeweils wieder den nicht subventionierten Tarif (siehe Schulgeldtarif MKZ).

Standortbestimmung und Beratung

Seung-Yeun Huh, Prorektorin MKZ, steht für Standortbestimmungen oder Beratung gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen