Coronavirus – Information MKZ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die vorliegende 13. Auflage des Covid-19-Schutzkonzeptes beschreibt die Massnahmen die ab dem 15. März 2021 gelten, um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern.
- Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder erlaubt; mit beliebig vielen Lernenden unter 20 Jahren (Jg. 2001) und maximal fünf anwesenden Personen ab 20 Jahren (einschliesslich der Lehr- oder Leitungsperson).
- Die MKZ-Angebote an der Volksschule, Musikalische Grundausbildung MGA und Klassenmusizieren, sowie das Fach Musik & Bewegung dürfen wieder mit Gesang stattfinden.
- Das Klassenmusizieren (insbesondere Bläserklassen) kann wieder uneingeschränkt stattfinden.
- Die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse wird bis zu den Frühlingsferien, auf jeden Fall aber bis zum 30. April 2021 verlängert.
Hygieneverhalten
Lehrperson und SchülerInnen waschen sich vor und nach dem Unterricht gründlich die Hände. Die Abstandsregeln unter erwachsenen Personen und zwischen Erwachsenen und Kindern sind – wenn immer möglich – einzuhalten. Besonders Bläserinnen und Bläser sowie Sängerinnen und Sänger achten darauf, nur ihre persönlichen Gegenstände zu berühren und die Hände nicht an Mund und Nase zu führen. Blechbläserinnen und -bläser müssen ihre Instrumente zudem in einen eigens dafür vorgesehenen Eimer entleeren. Lehrpersonen, die Blasinstrumente oder Gesang unterrichten, spielen oder singen selbst nur dann, wenn es notwendig ist.
Elternbegleitung
Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, zum Beispiel Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht begleiten, sollen das Schulhausareal weiterhin meiden. Eltern, die ihre Kinder begleiten, halten sich nicht im Unterrichtszimmer auf. Für unterrichtsbezogene Schulbesuche, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht.
- Erwachsene und Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe tragen auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht jederzeit eine Schutzmaske. In altersgemischten Gruppen mit Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskenpflicht für sämtliche Schülerinnen und Schüler, also auch für diejenigen der 3. Klasse.
- Sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird, ist es erlaubt, die Schutzmaske vorübergehend abzulegen, zum Beispiel beim Spielen eines Blasinstruments oder auf Anordnung der Lehrperson beim Singen.
- Benötigte Masken werden den Mitarbeitenden von der Schule zur Verfügung gestellt.
- Elterngespräche (z.B. die Instrumentenberatung durch die Lehrpersonen der Musikalischen Grundausbildung MGA) im kleinen Rahmen sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemassnahmen zulässig (alle am Gespräch Beteiligten tragen eine Schutzmaske).
- MKZ-Konzerte und -Veranstaltungen mit Publikum können bis Ende April nicht stattfinden. Für Livestreams und Aufzeichnungen gelten die bisherigen Regelungen.
- Musiklager und Probewochenenden mit auswärtiger Verpflegung und Übernachtung sind nicht erlaubt.
Neu angemeldete SchülerInnen erhalten einen Ersatztermin im Schuljahr 2020/21.