Zweck Nutzung
Die Sport-Garderoben dürfen nur in Zusammenhang mit einer sportlichen Tätigkeit von Einzelsportlerinnen und Einzelsportler genutzt werden. Anderweitige Nutzungen sind durch das Sportamt zu bewilligen. Die Schränke dürfen aus hygienischen Gründen und mit Blick auf die Reinigungsplanung nur während der sportlichen Aktivität belegt werden. Das Deponieren von Kleidern und Gegenständen über Nacht oder über einen längeren Zeitraum ist ausdrücklich untersagt. Das Sportamt behält sich vor, länger belegte Schränke zu räumen und deren Inhalt ohne Entschädigung zu entsorgen. Tiere sind in den Garderobengebäuden nicht erlaubt.
Abgabe und Rückgabe
Die Bezüger des Zutritts-Armbandes erhalten gegen Bezahlung einer Depotgebühr von Fr. 100.– (per Bank- oder Postüberweisung) das notwendige Zutritts-Armband für die städtischen Sport-Garderoben. Die Rückgabe des Zutritts-Armbandes kann jederzeit erfolgen. Die geleistete Depotgebühr wird (ohne Verzinsung) per Überweisung zurückerstattet. Bitte geben Sie uns dafür Ihre Kontodaten an.
Pflichten im Umgang mit dem Zutritts-Armband
Das Zutritts-Armband bleibt Eigentum der Stadt Zürich und ist mit der nötigen Sorgfalt zu gebrauchen. Dabei sind insbesondere folgende Verhaltensregeln zu berücksichtigen:
Kein Anbringen von Bezeichnungen und Hinweisen am Zutritts-Armband (Namen, Adresse, etc.).
Das Zutritts-Armband darf nicht an andere Personen ausgeliehen oder weitergegeben werden.
Es dürfen keine Kopien hergestellt werden.
Verlust / Diebstahl / Missbrauch / Beschädigung
Verlust oder Diebstahl ist dem Sportamt unverzüglich zu melden. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Depotgebühr.
Missbrauch des Zutritts-Armbandes, der Sport-Garderobe sowie unangemessenes Verhalten in der Sport-Garderobe hat den Verlust der Zutrittsberechtigung zur Folge und zudem verfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Depotgebühr.
Beschädigte Zutritts-Armbänder können beim Sportamt umgetauscht werden.
Die Bezüger des Zutritts-Armbandes sind für allfällige Schäden, welche durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzungen der Sorgfaltspflicht verursacht wurden, haftbar. Darunter fallen insbesondere Kosten, welche der Stadt durch das Austauschen von Schliessanlagen entstehen.
Datenschutz-Hinweis
Die Personendaten (Angaben gemäss Formular) werden bis zur Rückgabe des Armbandes aufbewahrt und anschliessend gelöscht. Die Zutrittsdaten (Datum, Uhrzeit und Identifikationsnummer des Armbandes) werden periodisch (in der Regel quartalsweise) ausgelesen und anonymisiert. Die ausgelesenen Zutrittsdaten werden nach der Anonymisierung gelöscht. Die anonymisierten Daten werden für statistische Zwecke zur Bedarfsanalyse aufbewahrt. Die Personen- und Zutrittsdaten werden getrennt voneinander aufbewahrt und nur in Fällen von Vandalismus oder Verletzung der Nutzungsbestimmungen miteinander verknüpft.