Global Navigation

Einfachsporthallen

Zuständigkeiten

Die Einfachhallen werden während den ausserschulischen Betriebszeiten (Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr,  Samstag und Sonntag) durch das Schulamt verwaltet. Sie können nach freien Terminen oder gezielt nach einer bestimmten Halle suchen.

Für Reservationsanfragen während den schulischen Betriebszeiten (Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr) wenden Sie sich an die jeweilige Kreisschulbehörde.

Für die Vermietung von Dreifachsporthallen ist das Sportamt zuständig.

Bemessung der Gebühren

Alle Stadt Zürcher Bewohnerinnen und Bewohner erhalten auf die Anmietung von Sporthallen 70% Ermässigung auf den Volltarif. Vereine und Organisationen mit Sitz in der Stadt Zürich, welche nach Art. 60 ff. ZGB organisiert sind, erhalten eine Ermässigung von 90%. Gesuchstellende ausserhalb der Stadt Zürich bezahlen den Volltarif*.

*Gesuchstellende, die einen kommerziellen Zweck verfolgen, bezahlen ebenfalls den Volltarif.

Gebühren

ErmässigungPreis pro Stunde /einmaligPreis pro Stunde /periodisch
90% ErmässigungFr. 12.–Fr. 4.80
70% ErmässigungFr. 36.–Fr. 14.40
VolltarifFr. 120.–Fr. 120.–

Weitere Informationen