Eintritt in den Kindergarten
Auf Schuljahresbeginn 2021/22 treten diejenigen Kinder in den Kindergarten ein, die im Zeitraum vom 1. August 2016 bis 31. Juli 2017 geboren sind.
- 1. Kindergartentag Schuljahr 2021/22: Montag, 23. August 2021
- Bei Fragen gibt die zuständige Kreisschulbehörde gerne Auskunft.
Kindergartenbereitschaft
Im Infoblatt «Bereit für den Kindergarten?» finden Sie Kriterien aus schulärztlicher Sicht zur Klärung der Kindergartenbereitschaft.
Stichtag
Kinder, die bis zu einem definierten Stichtag eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten jeweils auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Der Stichtag ist der 31. Juli.
Seit dem Schuljahr 2019/20 ist eine frühzeitige Einschulung nicht mehr möglich. Entsprechende Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.
In der Stadt Zürich erhalten alle Eltern der Kinder mit Geburtsdatum vor dem Stichtag ein Anmeldeformular. Dieses wird den Eltern jeweils im Februar zusammen mit weiteren Informationen der zuständigen Kreisschulbehörde per Post zugestellt. Die Kindergarten-Zuteilungen werden Mitte Juni an die Eltern versandt.
Eintritt in den Kindergarten (definitiv) gemäss Mitteilung der Bildungsdirektion vom 8. September 2010
Geburtsdatum | Eintritt in den Kindergarten |
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bis 31.07.2016 | Ihr Kind ist bereits schulpflichtig. |
01.08.2016 bis 31.07.2017 | 23. August 2021 |
01.08.2017 bis 31.07.2018 | 22. August 2022 |
01.08.2018 bis 31.07.2019 | 21. August 2023 |
01.08.2019 bis 31.07.2020 | 19. August 2024 |
Eintritt in einen privaten Kindergarten
Private Kindergärten sind seit Schuljahr 2008/09 wie alle Privatschulen bewilligungspflichtig. Das Anmeldeformular des Schul- und Sportdepartements muss auch beim Eintritt in einen privaten (bewilligten) Kindergarten ausgefüllt werden.