Schulbetrieb
Kindergarten

Mit dem Kindergarten startet die obligatorische Schulzeit.
Der erste Kindergartentag ist der Montag, 21. August 2023. Die genaue Zeit und der Ort werden Ihnen mit dem Zuteilungsbrief mitgeteilt.
Wir wünschen Ihrem Kind und Ihnen einen guten Start in den Kindergarten!
Weitere Fragen und Anliegen
Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung entweder per Telefon zu den Schalteröffnungszeiten von 9.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr oder über einen der untenstehenden Email-Kontakte in verschiedenen Sprachen.
Deutsch
Albanisch
Englisch
Italienisch
Portugiesisch
Serbokroatisch
Spanisch
Türkisch
Ist mein Kind bereit für den Kindergarten
Anmeldung für das Schuljahr 2023/2024
Sofern Ihr Kind bis 31. Juli 2023 das vierte Altersjahr vollendet haben wird und Sie in unserem Schulkreis wohnen (Stichtag 15. Januar 2023), erhalten Sie Ende Januar 2023 ein Anmeldeformular für den Kindergarten mit genaueren Informationen. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten oder ziehen Sie nach dem Stichtag in unseren Schulkreis, melden Sie sich bitte bei der Kreisschulbehörde.
Privater Kindergarten
Private Kindergärten sind bewilligungspflichtig. Falls das Kind einen Privatkindergarten besucht, bitte die Adresse auf dem Anmeldeformular vermerken. Die Eltern sind verpflichtet, der Kreisschulbehörde unaufgefordert eine Schulbestätigung zukommen zu lassen.
Gesuche Kindergarten
Zuteilungswünsche sind schriftlich begründet zusammen mit dem Anmeldeformular einzureichen. Sie werden jedoch immer nur als Wunsch betrachtet, es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung. Wir nehmen Zuteilungsgesuche für das Schuljahr 2023/2024 bis spätestens 28. Februar 2023 entgegen.
Grundsätze der Schulzuteilung
Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulplatz an seinem Wohnort.
Für die Zuteilung in die Schulen ist die Kreisschulbehörde zuständig und verantwortlich, für die Zuteilung in die Klassen ist dies die Schulleitung.
Das Zürcher Volksschulgesetz und die dazugehörige Verordnung verlangt, Klassen möglichst ausgewogen zu bilden. Die Kriterien sind dabei insbesondere eine gute Durchmischung der Klasse und die Klassengrösse.
Ein weiterer Faktor für die Zuteilung ist der Schulweg. Die Stadt Zürich definiert Anforderungen in Bezug auf die Länge und Gefährlichkeit, welche als zumutbar gelten. Die Bewältigung des Schulwegs fördert die Kinder in ihrer Selbständigkeit.
Aufgrund der sich laufend verändernden Schülerzahlen werden die Zuteilungsgebiete der Schulen jährlich angepasst. Zuteilungen können deshalb von den Erwartungen der Eltern und Erziehungsberechtigten abweichen. Beim Übertritt in die 1. oder 4. Klasse ist es möglich, dass ein Kind die Schule wechseln muss.
Zuteilungsgesuche
Gesuche können Sie stellen beim Eintritt in den 1. Kindergarten oder bei einem Stufenübertritt in die 1. und in die 4. Primarklasse sowie in die 1. Sekundarklasse.
Zuteilungsgesuche für den Kindergarten sind zusammen mit der Kindergartenanmeldung per Post (vor adressiertes Kuvert) bis spätestens 28. Februar einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Kreisschulbehörden den Erhalt Ihres Gesuchs nicht individuell bestätigt. Sie erhalten die Kindergartenanmeldung Ende Januar.
- Bitte nennen Sie Namen und Vornamen Ihres Kindes, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und Ihre Telefonnummer auf welcher Sie tagsüber erreichbar sind.
- Bitte begründen Sie Ihr Gesuch.
- Reichen Sie für jedes Kind ein separates Gesuch ein.
- Zuteilungsgesuche für den Kindergarten sind zusammen mit der Kindergartenanmeldung einzureichen. Sie erhalten die Anmeldung Ende Januar.
Beurteilung der Zuteilungsgesuche
Aus den aufgeführten Gründen besteht kein Anspruch auf die Zuteilung in eine bestimmte Schule, eine bestimmte Klasse oder eine bestimmte Betreuungseinrichtung.
Gesuche mit familienorganisatorischer Begründung, wie zum Beispiel gemeinsame Mittagsbetreuung, Weg der Eltern von oder zur Arbeit, Krippenbesuch jüngerer Geschwister oder eine gemeinsame Zuteilung mit Freundinnen oder Freunden, können nicht berücksichtigt werden. Die Zuteilung von Geschwistern in die gleiche Schule wird angestrebt, ist jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Tages- oder Pflegeeltern
Wenn sich der Lebensmittelpunkt Ihres Kindes an drei oder mehr Tagen in der Woche bei Tages- oder Pflegeeltern befindet und Sie möchten, dass Ihr Kind deshalb an deren Wohnort geschult wird, schicken Sie uns ein Gesuch zusammen mit der schriftlichen Bestätigung der Tages- oder Pflegeeltern. Das Formular «Bestätigung Betreuung» finden Sie auf dieser Seite unter Formulare.
Versand der Zuteilungsbriefe
Die definitiven Zuteilungsschreiben werden jeweils in der ersten Hälfte Juni mit A-Post an die Erziehungsberechtigten verschickt. Sollten Sie mit der Zuteilung nicht einverstanden sein, dürfen Sie sich an die Kreisschulbehörde wenden.
Zuteilungen Kindergarten
Die Eltern werden in der ersten Hälfte Juni 2023 über die definitive Zuteilung schriftlich informiert.
Primarschule
Gesuche Primarschule
Zuteilungswünsche sind schriftlich begründet einzureichen. Sie werden jedoch immer nur als Wunsch betrachtet, es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung. Wir nehmen Zuteilungsgesuche für das Schuljahr 2023/2024 bis spätestens 31. März 2023 entgegen.
Grundsätze der Schulzuteilung
Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulplatz an seinem Wohnort.
Für die Zuteilung in die Schulen ist die Kreisschulbehörde zuständig und verantwortlich, für die Zuteilung in die Klassen ist dies die Schulleitung.
Das Zürcher Volksschulgesetz und die dazugehörige Verordnung verlangt, Klassen möglichst ausgewogen zu bilden. Die Kriterien sind dabei insbesondere eine gute Durchmischung der Klasse und die Klassengrösse.
Ein weiterer Faktor für die Zuteilung ist der Schulweg. Die Stadt Zürich definiert Anforderungen in Bezug auf die Länge und Gefährlichkeit, welche als zumutbar gelten. Die Bewältigung des Schulwegs fördert die Kinder in ihrer Selbständigkeit.
Aufgrund der sich laufend verändernden Schülerzahlen werden die Zuteilungsgebiete der Schulen jährlich angepasst. Zuteilungen können deshalb von den Erwartungen der Eltern und Erziehungsberechtigten abweichen. Beim Übertritt in die 1. oder 4. Klasse ist es möglich, dass ein Kind die Schule wechseln muss.
Zuteilungsgesuche
Gesuche können Sie stellen beim Eintritt in den 1. Kindergarten oder bei einem Stufenübertritt in die 1. und in die 4. Primarklasse sowie in die 1. Sekundarklasse.
Zuteilungsgesuche für die Primarschule (Stufenübertritt) senden Sie bitte bis spätestens 31. März an die E-Mail-Adresse ssd-letzi-zuteilungsgesuche@zuerich.ch (hier erhalten Sie eine automatisch generierte Empfangsbestätigung). Bitte beachten Sie, dass die Kreisschulbehörde den Erhalt Ihres Gesuchs nicht individuell bestätigt.
- Bitte nennen Sie Namen und Vornamen Ihres Kindes, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und Ihre Telefonnummer auf welcher Sie tagsüber erreichbar sind.
- Bitte begründen Sie Ihr Gesuch.
- Reichen Sie für jedes Kind ein separates Gesuch ein.
Beurteilung der Zuteilungsgesuche
Aus den aufgeführten Gründen besteht kein Anspruch auf die Zuteilung in eine bestimmte Schule, eine bestimmte Klasse oder eine bestimmte Betreuungseinrichtung.
Gesuche mit familienorganisatorischer Begründung, wie zum Beispiel gemeinsame Mittagsbetreuung, Weg der Eltern von oder zur Arbeit, Krippenbesuch jüngerer Geschwister oder eine gemeinsame Zuteilung mit Freundinnen oder Freunden, können nicht berücksichtigt werden. Die Zuteilung von Geschwistern in die gleiche Schule wird angestrebt, ist jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Tages- oder Pflegeeltern
Wenn sich der Lebensmittelpunkt Ihres Kindes an drei oder mehr Tagen in der Woche bei Tages- oder Pflegeeltern befindet und Sie möchten, dass Ihr Kind deshalb an deren Wohnort geschult wird, schicken Sie uns ein Gesuch zusammen mit der schriftlichen « Bestätigung Betreuung » der Tages- oder Pflegeeltern.
Versand der Zuteilungsbriefe
Die definitiven Zuteilungsschreiben werden jeweils in der ersten Hälfte Juni 2023 mit A-Post an die Erziehungsberechtigten verschickt. Sollten Sie mit der Zuteilung nicht einverstanden sein, dürfen Sie sich an die Kreisschulbehörde wenden.
Zuteilungen Primarschule
Die Eltern werden in der ersten Hälfte Juni 2023 über die definitive Zuteilung schriftlich informiert.
Online-Schulwegplaner
- Die Zuständigkeit für die Beurteilung der Schulwege im Online-Schulwegplaner liegt bei der Schulinstruktion der Stadtpolizei Zürich.
- Online-Schulwegplaner
Sekundarschule
Grundsätze der Schulzuteilung
Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulplatz an seinem Wohnort.
Für die Zuteilung in die Schulen ist die Kreisschulbehörde zuständig und verantwortlich, für die Zuteilung in die Klassen ist dies die Schulleitung.
Das Zürcher Volksschulgesetz und die dazugehörige Verordnung verlangt, Klassen möglichst ausgewogen zu bilden. Die Kriterien sind dabei insbesondere eine gute Durchmischung der Klasse und die Klassengrösse.
Ein weiterer Faktor für die Zuteilung ist der Schulweg. Die Stadt Zürich definiert Anforderungen in Bezug auf die Länge und Gefährlichkeit, welche als zumutbar gelten. Die Bewältigung des Schulwegs fördert die Kinder in ihrer Selbständigkeit.
Aufgrund der sich laufend verändernden Schülerzahlen werden die Zuteilungsgebiete der Schulen jährlich angepasst. Zuteilungen können deshalb von den Erwartungen der Eltern und Erziehungsberechtigten abweichen. Beim Übertritt in die 1. oder 4. Klasse ist es möglich, dass ein Kind die Schule wechseln muss.
Zuteilungsgesuche
Gesuche können Sie stellen beim Eintritt in den 1. Kindergarten oder bei einem Stufenübertritt in die 1. und in die 4. Primarklasse sowie in die 1. Sekundarklasse.
Zuteilungsgesuche für die Sekundarschule (Stufenübertritt) senden Sie bitte bis spätestens 31. März an die E-Mail-Adresse ssd-letzi-zuteilungsgesuche@zuerich.ch (hier erhalten Sie eine automatisch generierte Empfangsbestätigung). Bitte beachten Sie, dass die Kreisschulbehörde den Erhalt Ihres Gesuchs nicht individuell bestätigt.
- Bitte nennen Sie Namen und Vornamen Ihres Kindes, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und Ihre Telefonnummer auf welcher Sie tagsüber erreichbar sind.
- Bitte begründen Sie Ihr Gesuch.
- Reichen Sie für jedes Kind ein separates Gesuch ein.
Beurteilung der Zuteilungsgesuche
Aus den aufgeführten Gründen besteht kein Anspruch auf die Zuteilung in eine bestimmte Schule, eine bestimmte Klasse oder eine bestimmte Betreuungseinrichtung.
Gesuche mit familienorganisatorischer Begründung, wie zum Beispiel gemeinsame Mittagsbetreuung, Weg der Eltern von oder zur Arbeit, Krippenbesuch jüngerer Geschwister oder eine gemeinsame Zuteilung mit Freundinnen oder Freunden, können nicht berücksichtigt werden. Die Zuteilung von Geschwistern in die gleiche Schule wird angestrebt, ist jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Tages- oder Pflegeeltern
Wenn sich der Lebensmittelpunkt Ihres Kindes an drei oder mehr Tagen in der Woche bei Tages- oder Pflegeeltern befindet und Sie möchten, dass Ihr Kind deshalb an deren Wohnort geschult wird, schicken Sie uns ein Gesuch zusammen mit der schriftlichen « Bestätigung Betreuung » der Tages- oder Pflegeeltern.
Versand der Zuteilungsbriefe
Die definitiven Zuteilungsschreiben werden jeweils in der ersten Hälfte Juni 2023 mit A-Post an die Erziehungsberechtigten verschickt. Sollten Sie mit der Zuteilung nicht einverstanden sein, dürfen Sie sich an die Kreisschulbehörde wenden.
Gesuche Sekundarschule
Zuteilungswünsche sind schriftlich begründet einzureichen. Sie werden jedoch immer nur als Wunsch betrachtet, es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung. Wir nehmen Zuteilungsgesuche für das Schuljahr 2022/2023 bis spätestens 31. März 2023 entgegen.
Termine für den Übertritt in die Sekundarschule
Was | Zeitpunkt |
---|---|
Elternorientierung | Elternabend |
Übertrittempfehlung Lehrperson an Eltern und zurück | bis Ende Januar |
Elterngespräch 1 Aufgrund der Übertrittempfehlung Eltern, Kind, Lehrperson | bis Sportferien |
Uneinigkeit bei Elterngespräch 2 Eltern, Kind, Lehrperson, Vertretung Fachgruppe Sekundarstufe Schulleitung Sekundarstufe | bis Mitte März |
Zuteilungsantrag Lehrperson an Eltern und zurück | März/ April |
Zuteilungsentscheid (nur bei Uneinigkeit) | bis Mitte Mai |
Klassenzuteilung Kreisschulbehörde | Juni |
Aufnahmeprüfung Gymnasium | Montag, 6. März 2023 |
Probezeit Gymnasium | ein Semester |
Grundsätze der Schulzuteilung
Jedes Kind hat das Recht auf einen Schulplatz an seinem Wohnort.
Für die Zuteilung in die Schulen ist die Kreisschulbehörde zuständig und verantwortlich, für die Zuteilung in die Klassen ist dies die Schulleitung.
Das Zürcher Volksschulgesetz und die dazugehörige Verordnung verlangt, Klassen möglichst ausgewogen zu bilden. Die Kriterien sind dabei insbesondere eine gute Durchmischung der Klasse und die Klassengrösse.
Ein weiterer Faktor für die Zuteilung ist der Schulweg. Die Stadt Zürich definiert Anforderungen in Bezug auf die Länge und Gefährlichkeit, welche als zumutbar gelten. Die Bewältigung des Schulwegs fördert die Kinder in ihrer Selbständigkeit.
Aufgrund der sich laufend verändernden Schülerzahlen werden die Zuteilungsgebiete der Schulen jährlich angepasst. Zuteilungen können deshalb von den Erwartungen der Eltern und Erziehungsberechtigten abweichen. Beim Übertritt in die 1. oder 4. Klasse ist es möglich, dass ein Kind die Schule wechseln muss.
Zuteilungsgesuche
Gesuche können Sie stellen beim Eintritt in den 1. Kindergarten oder bei einem Stufenübertritt in die 1. und in die 4. Primarklasse sowie in die 1. Sekundarklasse.
- Bitte nennen Sie Namen und Vornamen Ihres Kindes, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und Ihre Telefonnummer auf welcher Sie tagsüber erreichbar sind.
- Bitte begründen Sie Ihr Gesuch.
- Reichen Sie für jedes Kind ein separates Gesuch ein.
- Zuteilungsgesuche für den Kindergarten sind zusammen mit der Kindergartenanmeldung einzureichen. Sie erhalten die Anmeldung Ende Januar.
Zuteilungsgesuche müssen bis 28. Februar für den Kindergarten und bis 31. März für die Primar- und die Sekundarschule bei der Kreisschulbehörde eingehen:
Kreisschulbehörde Letzi, Zuteilungsgesuch, Dachslernstrasse 2, 8048 Zürich
Bitte beachten Sie, dass die Kreisschulbehörde den Erhalt Ihres Gesuchs nicht bestätigt.
Beurteilung der Zuteilungsgesuche
Aus den aufgeführten Gründen besteht kein Anspruch auf die Zuteilung in eine bestimmte Schule, eine bestimmte Klasse oder eine bestimmte Betreuungseinrichtung.
Gesuche mit familienorganisatorischer Begründung, wie zum Beispiel gemeinsame Mittagsbetreuung, Weg der Eltern von oder zur Arbeit, Krippenbesuch jüngerer Geschwister oder eine gemeinsame Zuteilung mit Freundinnen oder Freunden, können nicht berücksichtigt werden. Die Zuteilung von Geschwistern in die gleiche Schule wird angestrebt, ist jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Tages- oder Pflegeeltern
Wenn sich der Lebensmittelpunkt Ihres Kindes an drei oder mehr Tagen in der Woche bei Tages- oder Pflegeeltern befindet und Sie möchten, dass Ihr Kind deshalb an deren Wohnort geschult wird, schicken Sie uns ein Gesuch zusammen mit der schriftlichen «Bestätigung Betreuung» der Tages- oder Pflegeeltern.
Versand der Zuteilungsbriefe
Die definitiven Zuteilungsschreiben werden jeweils in der ersten Hälfte Juni 2023 mit A-Post an die Erziehungsberechtigten verschickt. Sollten Sie mit der Zuteilung nicht einverstanden sein, dürfen Sie sich an die Kreisschulbehörde wenden.
Zuteilungen Sekundarschule
Die Eltern werden in der ersten Hälfte Juni 2023 über die definitive Zuteilung schriftlich informiert.
Betreuung
Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.
Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.
Leitungen Betreuung
Frau Corinne Biankeu
Tel. +41 44 413 10 30
Herr Laurent Bordi
Tel. +41 44 413 05 49
Herr Marc Camenisch
Tel. +41 44 413 02 14
Frau Laura Demori
Tel. +41 44 413 15 68
Herr Andreas Frank
Tel. +41 44 413 05 67
Frau Christine Gerber Wüst
Tel. +41 44 413 29 05
Frau Elisa Gumpoltsberger
Tel. +41 44 413 15 78
Frau Gertraud Hartl
Tel: +41 44 413 30 08
Frau Olivia Hofstetter
Tel. +41 44 413 24 42
Frau Sabrina Montilla
Tel. +41 44 413 30 45
Herr Renato Petrocchi
Tel. +41 44 413 03 05
Frau Ivonne Rappo
Tel. +41 44 413 15 78
Herr Karsten Schröder
Tel. +41 44 413 08 69
Frau Francesca Stauffer
Tel. +41 44 413 08 69
Frau Valérie Tüller
Tel. +41 44 413 15 78
Frau Alexandra Wechsler
Tel. +41 44 413 30 19
Frau Carla Zeni
Tel. +41 44 413 08 76
Betreuungsszeiten in den Horten
- Morgentisch
7:00 - 8:15 Uhr
- Mittags- / Abendhorte
11:55 - 18:00 Uhr
- Mittagshorte
11:55 - 14:00 Uhr
Bulletins der Schulen Albisrieden, Altstetten und Grünau
Merkblätter
Umzug oder Wegzug
Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich besagt, dass jedes Kind ein Anrecht auf Schulung hat. Der Anspruch auf den Schulbesuch gilt am Wohnort. In der Stadt Zürich ist die Kreisschulbehörde Ihres Wohnorts für die Schulung Ihres Kindes zuständig.
Wenn Sie umziehen, informieren Sie bitte so rasch als möglich die Lehrperson über das Datum Ihres Wegzugs und Ihre neue Adresse.
- Die Lehrperson wird Ihre Angaben der Kreisschulbehörde weiterleiten.
- Wenn Sie innerhalb der Stadt Zürich umziehen, werden Sie automatisch eine neue Zuteilung in eine Schule am neuen Wohnort erhalten.
- Denken Sie daran, auch die Betreuung zu informieren, wenn Ihr Kind einen Hortplatz hat und beachten Sie die Kündigungsfristen. Falls Sie innerhalb der Stadt Zürich umziehen und weiterhin einen Betreuungsplatz benötigen, melden Sie Ihr Kind bei der Leitung Betreuung der neuen Schule an.
- Falls Sie aus der Stadt Zürich wegziehen, melden Sie Ihr Kind bei der neuen Schulgemeinde an. Die Kreisschulbehörde macht parallel eine Schülerüberweisung.
Sie ziehen um und möchten, dass Ihr Kind in der bisherigen Klasse bleibt:
Die Bewilligung um Verbleib in der Klasse stellt eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung dar. Gesuche werden in der Regel daher nur bewilligt, wenn Ihr Kind im Zeitpunkt des Umzugs das zweite Kindergartenjahr, die dritte resp. sechste Primarklasse oder die zweite resp. dritte Sekundarklasse besucht. Für andere Stufen ist ein Verbleib in der Klasse nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Falls ein Gesuch bewilligt werden kann, übernimmt die Kreisschulbehörde keine Kosten für den Transport Ihres Kindes zur und von der Schule.
Umzug innerhalb des Schulkreises
Besprechen Sie sich bitte mit der Schule. Ihr Anliegen wird von der Lehrperson auf dem Mutationsformular vermerkt und an die Kreisschulbehörde weitergeleitet.
Umzug innerhalb der Stadt Zürich
Bitte benützen Sie für Ihr Gesuch zum Verbleib in der bisherigen Klasse dieses Formular (Gesuch um Schulkreiswechsel) und geben Sie es der Lehrperson Ihres Kindes ab.
Die Schulleitung prüft Ihr Gesuch und leitet es an die Kreisschulbehörde weiter. Bei einem Schulkreiswechsel geht die Zuständigkeit an die Kreisschulbehörde Ihres neuen Wohnorts über. Eine Bewilligung des Gesuches benötigt daher die Zustimmung beider Schulkreise. Die beiden Schulkreise sprechen sich intern ab.
Wegzug aus der Stadt Zürich
In diesem Fall ist ein Verbleib in der Klasse in der Regel nicht sinnvoll und Gesuche bewilligen wir nur in einzelnen Ausnahmefällen, z.B. wenn Sie kurz vor Ende der obligatorischen Schulzeit Ihres Kindes umziehen. In diesem Fall benötigt die Kreisschulbehörde von Ihnen ein begründetes, schriftliches Gesuch. Ziehen Sie aus der Stadt Zürich weg und Ihr Kind soll weiterhin die Schule in der Stadt Zürich besuchen, wird Ihre neue Wohnortgemeinde gegenüber der Stadt Zürich kostenpflichtig. Klären Sie bitte vor Gesuchstellung mit Ihrer Wohngemeinde ab, ob das Schulgeld von dieser übernommen wird oder von Ihnen selbst getragen werden muss. Falls Ihr Gesuch bewilligt wird und Ihr Kind bei uns in einer Betreuungseinrichtung betreut wurde, erhalten Sie für die Betreuung per Umzugsdatum (falls Sie die Betreuung verlängern wollen) keine städtischen Subventionen mehr.
Bei Fragen gibt Ihnen die Kreisschulbehörde Letzi gerne Auskunft.
Formulare
Jokertage
Die Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Die Schulleitung kann anordnen, dass bei besonderen Schulanlässen wie insbesondere Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern und Projektwochen keine Jokertage bezogen werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet.
Die Verantwortung für die Kontrolle von Jokertagen liegt bei den Schulleitungen.
Hinweis: Die Sorgeberechtigten sind für die Abmeldung in der Betreuung selbst verantwortlich. Elternbeiträge können nicht zurückerstattet werden.
Weitere Informationen
Montag-Freitag
9.00-11.00 Uhr / 13.00-15.00 Uhr
Sportferien
Montag, 13. Februar 2023 bis Donnerstag, 23. Februar 2023, geschlossen