Global Navigation

Schulbetrieb

Betreuung

Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.

Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.

Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Änderungen schriftlich einzugeben. Wenden Sie sich hierfür an das Betreuungspersonal.

Kindergarten/Primarschule

Jeder Kindergarten ist einer Schule zugeteilt. Die Liste der Kindergärten im Schulkreis Limmattal finden Sie im Verzeichnis der Kindergärten.

Ab dem zweiten Kindergarten kann Ihr Kind in den Schulen im Kreis 5 am Angebot Tagesschule 2025 teilnehmen.

Sekundarstufe

Jedes Jahr führt die Kreisschulbehörde anfangs September einen Informationsabend für die Eltern zum Übertritt in die Sekundarstufe durch. Hier finden Sie mehr Informationen zur Sekundarstufe.

Volksschule in anderen Sprachen

Bei wichtigen Gesprächen mit den Eltern muss garantiert sein, dass alle Teilnehmenden verstehen, worüber informiert und was vereinbart wird. Informieren Sie die Lehrpersonen Ihrer Kinder, wenn Sie möchten, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin beigezogen werden soll. Hier finden Sie weitere Informationen in anderen Sprachen.

Vorgehen bei Problemen

Ihre erste Ansprechperson ist stets die Klassenlehrperson Ihres Kindes.

Können Sie sich mit der Klassenlehrperson nicht einigen oder betrifft Ihr Anliegen die ganze Schule, nehmen Sie Kontakt auf mit der Schulleitung. 

Die Kreisschulbehörde berät Sie jederzeit gerne zu Ihrem Anliegen und informiert Sie über die richtigen Ansprechpersonen und das korrekte Vorgehen.

Formulare

Melden Sie den Zuzug in unseren Schulkreis beim Sekretariat der Kreisschulbehörde an. Wir teilen Ihr Kind der richtigen Klasse zu.

Bei Wegzug aus dem Schulkreis melden Sie Ihre neue Adresse der Klassenlehrperson. Die Schule gibt die Adressänderung der Kreisschulbehörde weiter. Diese veranlasst die Überweisung an die neu zuständige Schulgemeinde.

Der Bezug von Jokertagen ist nicht antragspflichtig. Für weitere Informationen rund um den Jokertag wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.

Für Abwesenheiten von mehr als 12 Wochen muss bei der Kreisschulbehörde ein Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen

Kontakt