Global Navigation

Schulbetrieb

Kindergarten

Mit dem Kindergarten startet die obligatorische Schulzeit.

Informieren Sie sich rund um den Start in den Kindergarten. Erfahren Sie mehr zur Anmeldung, zum Lehrplan 21, zum Kindergartenalltag und zur Betreuung im Film Kindergarten.

Privater Kindergarten

Private Kindergärten sind bewilligungspflichtig. Falls das Kind einen Privatkindergarten besucht, vermerken Sie bitte die Adresse auf dem Anmeldeformular, sobald das Kind in den Privatkindergarten eintritt. Die Eltern sind verpflichtet, der Kreisschulbehörde unaufgefordert eine Schulbestätigung zukommen zu lassen.

Tagesschule 2025

Folgende Schulen im Schulkreis Zürichberg befinden sich im Projekt Tagesschule 2025:

Eintritt Schuljahr 2019/20
Balgrist, Bungertwies und Kartaus-Münchhalde

Eintritt Schuljahr 2021/22
Fluntern-Heubeeribüel und Ilgen                   

Erläuterungen zur Organisation der Tagesschule 2025 sowie Informationen zu den Elternbeiträgen und zur Zuteilung zu einer Tagesschule 2025 finden Sie auf der Informationsseite der Stadt Zürich.

Falls Sie Ihr Kind von der Tagesschule 2025 abmelden möchten, reichen Sie uns bitte bis Ende März eine schriftliche Abmeldung ein.

Betreuung

Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.

Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.

Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Änderungen schriftlich einzugeben. Wenden Sie sich hierfür an das Betreuungspersonal.

Zuteilungskriterien

Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen und Klassen ist in vielen Fällen eine schwierige Aufgabe, die mit viel Umsicht angegangen werden muss. Massgebend ist das «Reglement über die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler der Volksschule der Stadt Zürich».

Die Klassenbildung ist eine wichtige, aber ausgesprochen komplexe Angelegenheit, wenn dieses Reglement im Interesse aller und unter Beachtung der rechtsgleichen Behandlung zur Anwendung gelangen soll.

Bitte beachten Sie, dass für die Zuteilung grundsätzlich keine Wahlmöglichkeit besteht, d.h. dass Gesuche und Zuteilungswünsche nur in seltenen Ausnahmefällen und nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen berücksichtigt werden können. Auf organisatorische Gründe der Eltern hinsichtlich Schulwegbegleitung oder Betreuung, auf den Wunsch nach gemeinsamer Zuteilung mit Freunden in die gleiche Schule, Klasse oder Gruppe oder auf den Wunsch nach einer bestimmten Lehrperson können wir nicht eingehen.

Die Klassen werden vor den Sommerferien gebildet. Die definitive Zuteilung Ihres Kindes erfahren Sie ca. Mitte Juni.

Weiterführende Hinweise finden Sie im Informationsblatt Klassenzuteilung.

Weitere Informationen

Kontakt