Die Rechte und Pflichten der Patient*innen sind unter anderem im Gesundheitsgesetz (GesG) vom 2. April 2007 (LS 810.1) und im Patient*innen-Gesetz vom 5. April 2004 (LS 813.13) geregelt. Sie regeln grundlegende Themen wie das Recht der Patient*innen auf Aufklärung und Information, die Einsicht in die Patient*innen-Dokumentation oder die Pflicht der Patient*innen zur erfolgreichen Behandlung beizutragen.
Eine übersichtliche Darstellung finden Sie in der Broschüre «Meine Rechte und Pflichten – Informationen zum Spitalaufenthalt» herausgegeben von der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und dem Verband Zürcher Krankenhäuser.
Für Patient*innen des Stadtspitals Zürich sind zudem die Hausordnung des Stadtspitals Zürich vom 23. November 2020 (AS 813.131) und das Reglement Videoüberwachung Stadtspital Zürich vom 23. Oktober 2020 (AS 236.840) massgebend.