Mit einer formellen Eingabe an das Stadtspital Zürich setzen Sie ein – unter Umständen gebührenpflichtiges – Verwaltungsverfahren in Gang. In Ihrer Eingabe führen Sie aus, wie in Ihrer Sache entschieden werden soll. Sie begründen schriftlich, warum Sie die Voraussetzungen für einen solchen Entscheid erfüllen, und belegen dies durch das Hochladen von dazu passenden Unterlagen.
Wenn Sie eine andere Person vertreten, müssen Sie zudem eine Vollmacht einreichen.
WICHTIGER HINWEIS:
Für Beschwerden und Feedback aller Art (positives oder negatives) verwenden Sie bitte das Feedbackformular Rückmeldungen und Anregungen | Stadtspital Zürich. Dieser Vorgang ist kostenlos.
Für Anfragen zu Ihrer Patientendokumentation (z. B. Einsicht oder Zustellung derselben) können Sie sich direkt an die für Sie zuständige Klinik (per Telefon oder E-Mail, diese Angaben finden Sie online) oder an rechtsdienst@stadtspital.ch wenden.
Für Rückmeldungen, welche Rechnungen für Behandlungskosten betreffen, wenden Sie sich bitte an das Rückweisungsmanagement (für ambulante Fälle an stz-rwm-ambulant@stadtspital.ch oder für stationäre Fälle an stz-rwm-stationaer@stadtspital.ch).
Bitte laden Sie diejenigen Unterlagen (idealerweise in PDF-Form) hoch, die Ihren Anspruch untermauern. Dies können z. B. Unterlagen zu Ihren finanziellen Verhältnissen sein, sofern Sie ein Gesuch um Mittel aus Sonderrechnung stellen.
Wenn sie eine andere Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht einreichen.
Ein formelles Verwaltungsverfahren kann gebührenpflichtig sein.
Sie können Ihre Eingabe online einreichen oder per Post stellen. Das weitere Verfahren (z.B. Zustellung des Entscheids) wird sodann auf dem von Ihnen gewählten Weg durchgeführt.
Behörden und professionelle Anwender (insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) müssen das Gesuch online einreichen.
Für die Online-Einreichung muss Ihre Identität bestätigt sein. Dazu melden Sie sich mit dem AGOV-Login an.
AGOV ist das offizielle Login für Behörden-Dienstleistungen in der Schweiz. Alle Privatpersonen können kostenlos ein AGOV-Konto einrichten.
Bei der Online-Einreichung werden Sie Schritt für Schritt geführt. Das Einreichen dauert etwa 10 Minuten, wenn Sie die benötigten Unterlagen (siehe oben) zur Hand haben.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
- Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Sie können Ihre Eingabe auch per Post einreichen. Unterzeichnen Sie Ihre Eingabe handschriftlich und legen Sie alle benötigten Unterlagen bei, die Ihren Anspruch begründen. Beilagen reichen Sie bitte in Kopie ein, nicht im Original. Senden Sie diese Unterlagen an die folgende Adresse:
Stadtspital Zürich
Rechtsdienst
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Wollen Sie Ihre Sendung und deren Empfang nachverfolgen können? Dann ist es ratsam, Ihre Eingabe mit eingeschriebener Postsendung zu versenden.
Ihre Eingabe wird vom Stadtspital Zürich entgegengenommen.
Ihre Eingabe wird geprüft und bearbeitet. Sofern etwas fehlt, werden Sie zur Nachreichung aufgefordert.
Danach erfolgt ein Entscheid, der Ihnen zugestellt wird.
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