«Stadtverkehr 2025» folgt der Vision einer stadtverträglichen Mobilität und setzt mit sechs Zielen klare Leitplanken:
- Modalsplit von ÖV, Fuss- und Veloverkehr erhöhen
- Angebot und Attraktivität des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs verbessern
- Kapazität für den motorisierten Individualverkehr (MIV) nicht erhöhen
- 2000-Watt-Gesellschaft im Bereich Mobilität umsetzen
- Bevölkerung vor negativen Auswirkungen des Verkehrs schützen
- Qualität des öffentlichen Raums steigern
«Stadtverkehr 2025» priorisiert die wichtigsten städtischen Massnahmen und dient als Wegweiser, wie sich die Ziele mittels strategischer Planungen sowie Kommunikation und Zusammenarbeit erreichen lassen.
Die strategischen Planungen, wie beispielsweise der «Masterplan Velo» oder die VBZ-Netzentwicklungsstrategie «züri-linie 2030», sind zentrale Bausteine von «Stadtverkehr 2025». Sie definieren, wie sich die Ziele mit konkreten Massnahmen umsetzen lassen. Ausgewählte Massnahmen, die zur Zielerreichung einen wesentlichen Beitrag leisten, wurden in den Aktionsplan aufgenommen, so zum Beispiel die Veloroute um das Seebecken oder das Tram Affoltern.
Bericht 2013
Der diesjährige Bericht zu «Stadtverkehr 2025» ergänzt die Zeitreihe der siebzehn Indikatoren mit den Werten für das Jahr 2013. Der Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung des Aktionsplans. Es werden die Fortschritte bei den einzelnen Projekten aufgezeigt; für einige sind bereits wichtige Arbeitsschritte und Entscheide erreicht. Beispielsweise wurden sowohl für die Aufwertung des Quartierzentrums Albisrieden als auch für die Neugestaltung der Riviera die öffentlichen Planauflagen durchgeführt. Der Aktionsplan wurde um Massnahmen zur Aufwertung der städtischen Bahnhöfe und zur optimalen Steuerung des Verkehrs ergänzt. Die Umsetzung wird mit hoher Priorität vorangetrieben.
Die Richtung stimmt, Ziele bleiben ehrgeizig
Eine grosse Herausforderung stellt die steigende Nachfrage nach Mobilität dar, weil immer mehr Menschen in der Stadt arbeiten und wohnen. Viele Ziele von «Stadtverkehr 2025» lassen sich nur in enger Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden und Planungsregionen sowie dem Kanton erreichen. Die Finanzlage der öffentlichen Hand hat ebenso einen Einfluss auf die Zielerreichung wie beispielsweise die Energiepreise. Die rollende Planung erlaubt es, die Prioritäten bei Bedarf anzupassen.
Ein Augenmerk ist auf eine möglichst umfassende Umsetzung des Aktionsplans zu legen. Denn erst das Zusammenspiel der verschiedenen Massnahmen erzielt die angestrebte Wirkung. Nach wie vor bleibt die in der Gemeindeordnung verankerte Übergangsbestimmung Art. 124 GO ein ehrgeiziges Ziel. Sie verlangt einen Ausbau des Anteils von ÖV, Fuss- und Veloverkehr um zehn Prozentpunkte innert zehn Jahren.