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Einzelinitiative Rebberg Fluntern: Stadtrat beantragt Ungültigkeitserklärung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Einzelinitiative zur Errichtung eines Rebbergs unterhalb der Kirche Fluntern für ungültig zu erklären.

24. Juni 2015

Im Februar 2014 reichte ein Stimmbürger eine Einzelinitiative ein. Diese verlangt, dass auf der Wiese zwischen der Gloriastrasse und der Kirche Fluntern ein Bio-Rebberg zu erstellen sei.

Die Wiese befindet sich im «Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte». 2011 startete die Stadt den Prozess für eine formelle Unterschutzstellung der Wiese. Im selben Jahr traten Quartierbewohnerinnen und -bewohner mit dem Anliegen an die Stadt heran, einen Rebberg zu errichten.

Im Juli 2013 beschloss der Stadtrat, einen Teil der Wiese einer Rebbergschutzzone zuzuweisen, sodass dort ein Rebberg möglich gewesen wäre. Dagegen reichten Nachbarn einen Rekurs ein. Der Stadtrat erachtete diesen als gut begründet. Deswegen und wegen der Baukosten von geschätzten 300 000 Franken widerrief der Stadtrat im November 2013 seinen Beschluss vom Juli und ordnete an, die Wiese integral unter Schutz zu stellen.

Gegen diesen neuen Stadtratsbeschluss vom November 2013 ging einerseits ebenfalls ein Rekurs ein. Andererseits ist die erwähnte Einzelinitiative eine Reaktion auf den neuen Beschluss. Der Gemeinderat gab der Einzelinitiative mit 109:0 seine vorläufige Unterstützung.

Gegenstand einer kommunalen Initiative kann aber nur sein, was dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht. Da der Bau eines Rebbergs unter einer Million Franken kosten würde, ist diese Voraussetzung nicht gegeben. Weil also die Anforderungen an die Gültigkeit nicht erfüllt sind, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die Einzelinitiative aus rechtlichen Gründen für ungültig zu erklären.

Dies hat keinen Einfluss auf die erwähnten Rekurse zum Rebberg, die beim Baurekursgericht hängig sind.

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