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Stadtrat legt Gegenvorschlag zur Grünstadt-Initiative vor

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zur «Grünstadt-Initiative». Mit dem Gegenvorschlag bleiben die Ziele der Initiative unverändert, hingegen fällt damit das Moratorium für Umzonungen weg.

27. Mai 2015

Vor gut einem Jahr wurde die Volksinitiative «Grünstadt-Initiative» eingereicht. Sie will die Gemeindeordnung mit einer Vorschrift Artikel 2septies und einer Übergangsbestimmung ergänzen.

Stadtrat mit neuer Vorschrift einverstanden

In der Vorschrift Art. 2septies wird die Stadt Zürich verpflichtet, öffentlichen Grünraum auf dem gesamten Stadtgebiet zu sichern, unversiegeltes Land zu schützen und zu vernetzen. In allen Quartieren müsse ökologisch wertvoller, multifunktionaler und der Nutzungsdichte entsprechender Grünraum bestehen.

Zu dieser neuen Vorschrift in der Gemeindeordnung hat der Stadtrat keine Differenz. Die Forderungen der Initiative werden nach Ansicht des Stadtrats mit dem überarbeiteten Regionalen Richtplan Stadt Zürich erfüllt, den der Stadtrat vergangenen Oktober dem Gemeinderat zum Entscheid vorgelegt hat.

Gegenvorschlag zu unklarer Übergangsbestimmung

Gegenstand der Initiative ist auch folgende Übergangsbestimmung:

«Bis zum Inkrafttreten von rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung von Art. 2septies dürfen weder Grundstücke aus den Erholungszonen, der Freihaltezone und der Landwirtschaftszone in eine Bauzone umgezont werden, noch dürfen Grundstücke aus der Erholungszone E3, der Freihalte- und der Landwirtschaftszone in die Erholungszone E1 und E2 umgezont werden».

Es handelt sich kurz gesagt um ein Moratorium für Umzonungen.

Nach Ansicht des Stadtrats ist mit der Formulierung «bis zum Inkrafttreten von rechtlichen Grundlagen» die Dauer des Moratoriums nicht genügend bestimmt. Die Formulierung birgt die Gefahr, dass notwendige Umzonungen während langer Zeit nicht mehr möglich wären. Deshalb lehnt der Stadtrat die Initiative ab und legt einen Gegenvorschlag vor, der auf ein Moratorium verzichtet. Der Stadtrat geht davon aus, dass der regionale Richtplan, insbesondere der Teilrichtplan Landschaft, den von der Initiative verlangten «rechtlichen Grundlagen» entspricht.

Wie erwähnt, liegt dem Gemeinderat seit Oktober 2014 bereits eine stadträtliche Weisung für den Entwurf des regionalen Richtplans zur Beratung vor. Somit könnten die Stimmberechtigten mit einer Annahme des Gegenvorschlags sicherstellen, dass einerseits die Ziele der Initiative erreicht werden, dass aber andererseits insbesondere Umzonungen oder Einzonungen für wichtige Bauvorhaben weiterhin ohne Unterbruch möglich sind.

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