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Hundegesetz: Prozess zur Umsetzung in der Stadt Zürich gestartet

Medienmitteilung

Erste Sitzung des Runden Tisches

Das kantonale Hundegesetz überlässt es den Gemeinden, welche Regeln für Hunde in ihren Grünanlagen gelten sollen. Das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement hat einen Runden Tisch lanciert, der über die Kriterien diskutiert, nach denen Hunde freizulassen, an der Leine zu halten oder verboten sind.

1. September 2015

2010 trat das neue kantonale Hundegesetz (HuG) in Kraft. Es schreibt unter anderem ein Hundeverbot auf Friedhöfen, Pausenplätzen von Schulhausanlagen, Spiel- und Sportfeldern, in Badeanstalten und in Naturschutzgebieten vor. Nicht mehr enthalten ist eine Leinenpflicht in Parkanlagen. Hingegen können die Gemeinden selber eine Leinenpflicht oder Zutrittsverbote an Orten verfügen, die nicht vom Hundegesetz abschliessend erfasst werden.

Grün Stadt Zürich erarbeitet ein Konzept für die kommunale Umsetzung der kantonalen Regelung. Ziel ist es, Klarheit und Rechtsicherheit zu schaffen. Nutzungskonflikte sollen minimiert, Hunderisse bei Wildtieren reduziert und Naturräume geschützt werden. Prioritär werden Anlagen behandelt, die mit Konflikten belastet sind oder intensiv zur Erholung genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Seeanlagen, die Pestalozzi-Anlage, der Platzspitz oder Gemeinschaftszentren.

Zur Vorstellung des Konzepts und zur Diskussion der Nutzungskonflikte haben Stadtrat Filippo Leutenegger und Grün Stadt Zürich in Zusammenarbeit mit dem Polizeidepartement zum Runden Tisch mit Hundehalterinnen und -haltern sowie Vertretungen von Quartiervereinen, Sport, Elternvereinen, Holzkorporationen und dem Veterinäramt des Kantons Zürich eingeladen.

Gestern Montag, 31. August 2015, hat die erste Sitzung des Runden Tisches stattgefunden. Grün Stadt Zürich wird unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus dem Runden Tisch Massnahmen formulieren, die einzeln oder zusammengefasst vom Polizeivorsteher verfügt und im Amtsblatt mit Einsprachemöglichkeiten veröffentlicht werden.