Global Navigation

Sanierung der Bellerivestrasse

Medienmitteilung

Baustart voraussichtlich 2019

Die Bellerivestrasse und die dortigen Werkleitungen sind einem schlechten Zustand und müssen dringend saniert werden. Gleichzeitig werden der Zugang zum See und der Hochwasserschutz verbessert sowie das Lehnenviadukt instand gestellt und für Velofahrende verbreitert. Bei intensivster Bauweise dauert der Bau voraussichtlich rund drei Jahre. Die Kosten betragen rund 64 Millionen Franken.

29. Juni 2017

Am Donnerstagabend, 29. Juni 2017, informierten Stadtrat Filippo Leutenegger, der Leiter Projektierung + Realisierung, André Murer und die Direktorin der Dienstabteilung Verkehr, Esther Arnet, Anwohnende und Gewerbetreibende über das Grossprojekt «Sanierung Bellerivestrasse». Morgen Freitag, 30. Juni, beginnt die 30-tägige Planauflage gemäss § 16 des kantonalen Strassengesetzes.

«Die Baustelle an der Bellerivestrasse gleicht einer Operation an einer Hauptschlagader», sagte Stadtrat Filippo Leutenegger anlässlich einer Quartierinformation. «Täglich verkehren hier 25 000 Fahrzeuge. Die Herausforderung besteht darin zu bauen, während der Verkehr weiter fliesst.» Das Tiefbauamt der Stadt Zürich hat deshalb gegenüber der herkömmlichen Bauweise drei Varianten in Betracht gezogen, die mit ihren Vor- und Nachteilen in der unten aufgeführten Medienmitteilung verkürzt beschrieben werden.

Ebenfalls geprüft wurde die herkömmliche Bauweise mit jeweils kleinflächigen, so genannten Inselbaustellen. Nebst dem Unfall- und Staurisiko hätte diese Variante die Nachteile einer Bauzeit von sechs bis neun Jahren, Mehrkosten von schätzungsweise 15 Millionen Franken, ein hohes Unfall- und Staurisiko sowie Schleichverkehr durch das Quartier.

Aufgrund der beschriebenen Vor- und Nachteile kommt nun die Variante 1 zur Ausführung, bei der die Bauzeit rund drei Jahre beträgt. Um den erforderlichen Platz für Baumaschinen und Materialtransporte zu schaffen, müssen leider zugunsten einer Logistikspur stadtauswärts 87 Bäume gefällt werden. Diese werden nach Abschluss der Bauarbeiten ersetzt.

Bestandteile des Bauprojekts

Im Rahmen des Projekts werden 2,3 Kilometer Strasse, 2,8 Kilometer Strassenentwässerung sowie, 12,5 Kilometer Werkleitungen (Wasser, Strom, Gas, Telekom) instand gestellt. Darüber hinaus umfasst das Projekt Bellerivestrasse die folgenden Arbeiten:

  • Verbesserter Zugang zum See:
    Auf Höhe der Färber- und der Nebelbachstrasse werden zwei neue Fussgängerübergänge erstellt. Sie ermöglichen einen besseren Zugang zu den Badeanstalten Utoquai und Tiefenbrunnen. (Ein weiterer neuer Fussgängerübergang wird bereits im Zusammenhang mit der Wohnsiedlung Hornbach gebaut)
  • Anpassungen beim Zürihorn:
    Die Zu- und Wegfahrten zum Parkplatz werden neu organisiert und ein zusätzlicher Behinderten- und Carparkplatz geschaffen. Ein neuer Fuss- und Veloweg entlang der Bellerivestrasse schliesst eine Lücke im Wegnetz. Entlang dieser neuen Verbindung werden Bäume gepflanzt.
  • Akustisches Projekt:
    Im Sinne der per Bundesgesetz vorgeschriebenen Lärmsanierung, werden zwei Lärmschutzwände à 116 und 98 Meter (Höhe 3,2 Meter) zwischen Hornbachstrasse 2 und Bellerivestrasse 181, sowie zwischen Bellerivestrasse 181 und 189 erstellt. Zusätzlich erhalten 82 Liegenschaften Schallschutzfenster.
  • Hornbach:
    Zur Erhöhung der Sicherheit bei Hochwasser wird der Durchlass des Hornbachs von heute 6 auf 9 Meter verbreitert. Die Planauflage für dieses Teilprojekt erfolgt separat
  • Lehnenviadukt:
    Das Lehnenviadukt wird gleichzeitig mit den Hauptarbeiten an der Bellerivestrasse saniert und verbreitert. Neu weist es einen Velostreifen stadteinwärts auf und schliesst damit eine entsprechende Lücke im Velonetz. Seeseitig ist ein getrennter Fuss- und Veloweg geplant. Dies ermöglicht eine bessere und sicherere Verkehrsführung während der Bauzeit. Das Teilprojekt wird separat aufgelegt.

Die prognostizierten Kosten von 64 Millionen Franken (+/- 20 %) beinhalten alle oben erwähnten Teilprojekte. Gegen das Projekt können dazu berechtigte Personen und Institutionen während 30 Tagen Einsprache erheben. Falls keine Rechtsmittel eingelegt werden, beginnen die Bauarbeiten frühestens 2019.