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Stadt finanziert Einbau von Schallschutzfenstern

Medienmitteilung

Für den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern an Gebäuden, deren Lärm-belastung zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert liegt, will der Stadtrat finanzielle Beiträge entrichten. Betroffene Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer werden vom städtischen Tiefbauamt direkt informiert und haben ihr entsprechendes Gesuch innert 60 Tagen ab Publikation der Inkraftsetzung der Verordnung im Amtsblatt einzureichen.

12. Juli 2017

Die Stadt Zürich ist gesetzlich verpflichtet, Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden zu treffen beziehungsweise zu finanzieren, wenn der Strassenlärm die bundesrechtlich festgelegten Alarmwerte überschreitet. Ein entsprechendes Vollzugsreglement für solche Fenster über dem Alarmwert hat der Stadtrat am 7. Dezember 2016 erlassen (STRB Nr. 993/2016). Um die Bevölkerung über das gesetzlich erforderliche Mass hinaus vor Lärm zu schützen, will die Stadt auch solche Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden entlang kommunaler und überkommunaler Strassen finanziell unterstützen, die nach dem 1. September 2009 freiwillig Schallschutzfenster eingebaut haben oder solche demnächst einbauen werden. Der Stadtrat überweist dem Gemeinderat den Entwurf für eine entsprechende Verordnung.

Die Höhe der Beiträge an die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer hängt von der Lärmbelastung ab: Sie beträgt bei Belastungen über dem Immissionsgrenzwert und bis fünf Dezibel unter dem Alarmwert pauschal 100 Franken pro Fenster. Im darüber liegenden Bereich 350 Franken pro Fenster. Insgesamt rechnet die Stadt Zürich mit einem finanziellen Aufwand von 25 bis 41 Millionen Franken.