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Ungültigerklärung der Initiative «Züri autofrei»

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Volksinitiative der JUSO, «Züri Autofrei», für ungültig zu erklären.

22. Dezember 2017

Am 8. August 2017 reichte die JUSO die Volksinitiative «Züri autofrei» ein. Diese verlangt, dass in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich festgeschrieben wird, dass das Stadtgebiet vom motorisierten Individualverkehr befreit und Alternativen gefördert werden sollen.

Die Initiative verstösst gegen übergeordnetes Recht, namentlich gegen Bundesrecht. Die Kantone – und im Kanton Zürich in beschränktem Mass auch die Städte Zürich und Winterthur – sind lediglich befugt, für bestimmte Strassen Fahrverbote zu erlassen, nicht aber flächendeckend auf ihrem gesamten Hoheitsgebiet. Das Bundesgericht hat sich in einem ähnlich gelagerten Fall (Beurteilung einer Volksinitiative im Kanton Appenzell Ausserhoden, die zwölf autofreie Sonntage auf Kantonsgebiet vorsah) entsprechend klar geäussert.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat daher, die Volksinitiative «Züri Autofrei» für ungültig zu erklären. Das Ziel einer nachhaltigen, stadtverträglichen Mobilität, das durch eine Volksabstimmung in der Gemeindeordnung verankert ist und das das Grundanliegen der Initiative aufnimmt, verfolgt der Stadtrat mit der Strategie «Stadtverkehr 2025» sowie mit dem Ziel der «2000 Watt-Gesellschaft» weiter.

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