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Städtische Unterstützung für den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern in Kraft gesetzt.

4. Juli 2018

Die Stadt Zürich entrichtet finanzielle Beiträge für den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern an Gebäuden, deren Lärmbelastungen zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert liegt (Medienmitteilung vom 12. Juli 2017). Da gegen die vom Gemeinderat erlassene Verordnung kein Referendum ergriffen wurde, setzt sie der Stadtrat per 1. September 2018 in Kraft. Beitragsgesuche sind innert 60 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung einzureichen.

 

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