Die private Entsorgungsfirma Rolf Bossard AG (RBAG) konnte im Jahr 2005 Einlieferungen von Betriebsabfällen ins Werk Hagenholz von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich nicht mehr bezahlen. Die Ausstände betrugen knapp eine halbe Million Franken.
Um sich einen Verlust zu ersparen, liess sich ERZ 2005 vom damaligen Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements mit einer Verfügung ermächtigen, das gesamte Aktienkapital der RBAG zu übernehmen. Der Gemeinderat stimmte einem entsprechenden Zusatzkredit im November 2005 zu. Auch die Rechnungsprüfungskommission wurde über die Beteiligung an der Rolf Bossard AG informiert.
Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
ERZ nahm das sogenannte «Quasi-in-house-Privileg» in Anspruch. Damit dürfen öffentliche Auftraggeber Leistungen direkt von einer privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaft beziehen, die normalerweise ausgeschrieben werden müssten.
Eine wichtige Voraussetzung für das Quasi-in-house-Privileg war im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Die Tochtergesellschaft, hier die RBAG, müsste ihre Leistungen ausschliesslich für den öffentlichen Auftraggeber, hier ERZ, erbringen. Sie dürfte höchstens «untergeordnete Tätigkeiten» zugunsten Dritter ausführen. Wie kürzlich in der Antwort auf die Schriftlichen Anfrage GR Nr. 2017/459 dargelegt, wird die RBAG im laufenden Jahr 2018 rund 40 Prozent aus Kundenbeziehungen mit Dritten erwirtschaften. Dies lässt sich nicht mehr als untergeordnete Leistungserbringung am Markt qualifizieren. ERZ durfte deshalb nicht das Quasi-in-house-Privileg geltend machen. Die Aufträge für die Karton- und Papiersammlung und weiteren Leistungen hätten ausgeschrieben werden müssen.
Nachdem sich vergangenes Jahr Missstände bei ERZ manifestierten, ordnete der aktuelle Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, Stadtrat Filippo Leutenegger, an, dass die Verträge zwischen ERZ und der RBAG zu kündigen und die entsprechenden Leistungen auszuschreiben sind. Diese Anordnungen dienen dazu, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
Im Februar fand eine Aussprache zwischen VPOD-Sekretär Mattia Mandaglio, den Gemeinderäten Duri Beer (SP), Markus Kunz (Grüne) und Andreas Kirstein (AL) sowie Stadtrat Leutenegger statt. Dabei stand einzig die Frage nach der Zukunft der Mitarbeitenden der RBAG im Zentrum. Die Vertreter einigten sich auf das folgende Vorgehen.
Sicherung der Beschäftigung der Mitarbeitenden der RBAG
Der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements hat den Verwaltungsrat der RBAG instruiert, keine Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber den Angestellten der RBAG auszusprechen. Sofern wegen wegfallender Aufträge eine Weiterbeschäftigung von einzelnen Angestellten bei der RBAG nicht möglich ist, wird den Mitarbeitenden eine vergleichbare Anstellung bei einem anderen Entsorgungsunternehmen oder bei der Stadt vermittelt.
Einige Mitarbeitende haben bereits eine neue Anstellung bei den Firmen, die bisherige Leistungen der RBAG übernommen haben. Für die übrigen RBAG-Mitarbeitenden hat Stadtrat Leutenegger die Dienstchefin und die Dienstchefs seiner Dienstabteilungen angewiesen, bei Abgängen nach Möglichkeit RBAG-Mitarbeitende zu berücksichtigen.