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Einigung zwischen der Stadt und Harald Naegeli

Medienmitteilung

ERZ Entsorgung + Recycling Zürich teilt dem Bezirksgericht die Tilgung der Schadenersatzforderung gegen Harald Naegeli mit. Dies, nachdem der Künstler heute eines seiner Werke an die Stadt Zürich an Zahlung statt übergeben hat.

29. Mai 2018

Der Zürcher Künstler Harald Naegeli musste sich am 4. Oktober 2017 wegen Sachbeschädigung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. ERZ Entsorgung + Recycling Zürich hatte ihm vorgeworfen, in den Jahren 2012 und 2013 25 Wandbilder gesprayt und damit Reinigungskosten von gut 9000 Franken verursacht zu haben.

Der Einzelrichter verzichtete jedoch auf ein Urteil und beauftragte den Künstler, mit der Stadt das Gespräch zu suchen. Naegeli nahm mit dem politisch Verantwortlichen von ERZ, Stadtrat Filippo Leutenegger, Kontakt auf. Nach mehreren Gesprächen wurde eine Lösung gefunden.

Harald Naegeli übergibt der Stadt Zürich eines seiner Bilder anstelle einer Geldsumme. Dadurch ist die Schadenersatzforderung getilgt und das Verfahren wegen Sachbeschädigung obsolet.

Stadtrat Leutenegger hat heute Morgen das Bild an Zahlung statt entgegengenommen. «Ich bin froh, dass wir eine unbürokratische Lösung gefunden haben und erfreut, der städtischen Kunstsammlung diesen original Naegeli zu übergeben», so Stadtrat Leutenegger. Nun wird ERZ dem Gericht die Tilgung der Schadenersatzforderung mitteilen.

 

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