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Stadtrat empfiehlt Ablehnung der Initiative «Züri Autofrei»

Medienmitteilung

Die Volksinitiative «Züri Autofrei» will den motorisierten Individualverkehr aus der Stadt verbannen. Da es sich um eine städtische Initiative handelt, wäre aber nur Verkehr auf kommunalen-, sprich Quartierstrassen betroffen. Dort macht der Verkehr jedoch kaum Probleme. Der Stadtrat empfiehlt daher die Volksinitiative «Züri Autofrei» abzulehnen.

10. Juli 2019

Im August 2017 haben die JUSO Stadt Zürich die Initiative «Züri Autofrei» eingereicht. In der Folge gab es einen Rechtsstreit, ob die Initiative gültig sei oder nicht. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Volksinitiative gültig ist. Dieser Entscheid wurde wiederum ans Bundesgericht weitergezogen und ist somit noch nicht rechtskräftig. Allerdings hat das Bundesgericht keine aufschiebende Wirkung gewährt. Damit muss sich der Stadtrat bereits heute materiell zur Volksinitiative äussern.

Die Initiative «Züri Autofrei» will erreichen, dass das Stadtgebiet vom motorisierten Individualverkehr befreit wird und alternative Mobilitätsformen gefördert werden. Die Initiative könnte das Anliegen einer flächendeckenden Befreiung vom motorisierten Individualverkehr auf dem gesamten Stadtgebiet aber nicht erwirken. Dies, weil sie grundsätzlich nur auf kommunalen Quartierstrassen zur Anwendung gelangen könnte – Strassen also, die bereits heute weitgehend vom Durchgangsverkehr befreit sind. Die Initiative schränkt ausserdem das Spektrum an Massnahmen zur Verkehrsberuhigung und zum Fernhalten von Durchgangsverkehr ein und schliesst geeignete betriebliche und bauliche Ansätze aus: Unerwünschter Verkehr kann bereits heute nicht nur mit Fahrverboten aus den Quartieren ferngehalten werden, sondern auch mit baulichen Massnahmen und beispielsweise Einbahn-Beschilderungen.

Zudem würde die Umsetzung der Initiative mit partiellen Fahrverboten auf kommunalen Quartierstrassen wegen ihres sehr begrenzten Wirkungsbereichs einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen. Es müssten zahlreiche Ausnahmen genehmigt werden, deren Kontrolle sich in der Praxis schwierig gestalten würde. Ausserdem wäre mit langwierigen Rechtsverfahren zu rechnen.

Der Stadtrat teilt daher das Anliegen der Initiative für ein grundsätzlich vom Autoverkehr befreites Stadtgebiet nicht. Er ist überzeugt, dass der bisherige Weg zielführender und deshalb weiterzuverfolgen ist, um eine stadtverträgliche Mobilität in Zürich zu erreichen. Bereits heute ist in der Gemeindeordnung verankert, den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr zu fördern, hingegen den Autoverkehr zu plafonieren und anteilsmässig zu reduzieren. Auch sind die negativen Auswirkungen des Verkehrs, wie Lärm- und Luftbelastung oder Unfälle, zu vermindern. Das vom Stadtrat im Jahr 2012 lancierte Programm «Stadtverkehr 2025» zeigt auf, wie diese Ziele erreicht werden können. Dazu werden unter anderem ein Aktionsplan mit einem breiten Spektrum an Massnahmen umgesetzt und die Fortschritte zur Zielerreichung jährlich gemessen und publiziert.

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