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Stadtrat akzeptiert Gerichtsurteil zu Lärmsanierung

Medienmitteilung

Das Projekt «Strassenlärmsanierung Kreise 1, 4 und 5» wird gemäss dem am 22. März 2019 bekannt gewordenen Entscheid des Baurekursgerichts überarbeitet. Die Anzahl betroffener Anwohnerinnen und Anwohner wird dabei pro Strassenabschnitt dokumentiert und nicht mehr gebietsweise.

27. März 2019

Im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes geht die Stadt Zürich bei der Strassenlärmsanierung grundsätzlich nach Stadtkreisen vor. Im Jahr 2015 wurde das Strassenprojekt «Strassenlärmsanierung Kreise 1, 4 und 5» publiziert und öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt erhob die Zürcher Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) Einsprache. Der VCS verlangte, dass das Projekt so überarbeitet wird, dass die Lärmsanierung vorwiegend mit Massnahmen an der Quelle erfolgt. Der Stadtrat hatte argumentiert, dass es in zahlreichen Fällen nicht verhältnismässig sei, zusätzliche Tempo-30-Abschnitte einzuführen.

Der Stadtrat wies 2018 die Einsprache als erste Instanz ab. Gegen diesen Beschluss rekurrierte der VCS beim Baurekursgericht bezüglich der kommunalen Strassen. Der Rekurs bezüglich der überkommunalen Strassen ist beim Regierungsrat hängig.

Wie am 22. März 2019 bekannt wurde, hat das Gericht den Rekurs gutgeheissen, den Entscheid des Stadtrats aufgehoben und die Akten zur Ergänzung des Sachverhalts und zum Neuentscheid zurückgewiesen. Dies heisst Folgendes: Das Gericht äussert sich zwar nicht dazu, welche Lärmreduktionsmassnahmen zu ergreifen seien. Hingegen bemängelt es, dass die Stadt die Anzahl Lärmbetroffener nur summarisch angibt. Diese Art der Abwägung sei angesichts «der zahlreichen betroffenen Strassenabschnitte […] fehl am Platz». Ausserdem kritisiert das Baurekursgericht, dass der Sachverhalt nicht mit einem Berechnungsmodell ermittelt wurde, das vom Bundesgericht als massgeblich erklärt worden war.

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2019 beschlossen, das Zwischenurteil zu akzeptieren. Das Strassenprojekt für die Kreise 1, 4 und 5 wird überarbeitet und dokumentiert abschnittsweise die Anzahl der Anwohnerinnen und Anwohner, die einem Lärm über den Grenzwerten ausgesetzt sind.

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