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Es geht vorwärts mit dem Velotunnel unter dem HB

Medienmitteilung

Der von der Stadt Zürich angestrebte Velotunnel unter dem Hauptbahnhof Zürich mit einer Velostation wird konkreter. Der Kanton Zürich und die Stadt Zürich werden in den nächsten Tagen eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung, den Betrieb und Unterhalt des heutigen Stadttunnels unterzeichnen. Das Nutzungsrecht gilt vorerst bis 2041 und kann allenfalls verlängert werden.

15. Mai 2020

In der Vereinbarung erteilt der Kanton der Stadt Zürich unentgeltlich das Recht, im bestehenden Stadttunnel unter dem Hauptbahnhof eine Veloverbindung sowie eine Velostation zu erstellen und zu nutzen. Für die Planung, die Projektierung und den Bau ist die Stadt Zürich verantwortlich. Die zu erstellenden Bauten müssen dem kantonalen Tiefbauamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Nutzungsrecht ist bis 2041 befristet. Falls sich die Nutzung des Stadttunnels (SN 3.4.1) durch den Autoverkehr weiter verzögert, hat die Stadt Zürich die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Die Kosten für die Velostation werden alleine durch die Stadt getragen. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten der Veloverbindung, die im regionalen Richtplan eingetragen ist.

Zwischennutzung für Veloverbindung und Velostation

Die direkte Führung des Veloverkehrs unter dem Hauptbahnhof hindurch ist im regionalen Richtplan eingetragen und stellt einen wichtigen Lückenschluss im Velonetz dar. Dadurch wird das Stadtzentrum mit den Aussenquartieren und den umliegenden Gemeinden besser verbunden. Die geplante Velostation schafft mit den neuen Abstellmöglichkeiten und einem direkten Zugang zu den Gleisen zudem einen besseren Anschluss des Veloverkehrs an den wichtigen Bahnknoten. Dadurch kann auch ein Beitrag an die Erfüllung der Modalsplit-Ziele des kantonalen Richtplanes und des kantonalen Gesamtverkehrskonzepts sowie der städtischen Mobilitätsstrategie «Stadtverkehr 2025» geleistet werden. Durch die Kanalisierung des Veloverkehrs im Tunnel wird gleichzeitig die konfliktträchtige und anspruchsvolle Umfahrung des Hauptbahnhofs via Bahnhofplatz, Bahnhofquai und Museumsstrasse entlastet.

Kanton Zürich Eigentümer des Stadttunnels

Der Rohbautunnel unter dem Hauptbahnhof wurde im Zusammenhang mit dem Bau der zwei unterirdischen Bahnhöfe «Museumsstrasse» und «Löwenstrasse» in Etappen erstellt und liegt grösstenteils unter den Hallengleisen des Hauptbahnhofs. Zwischen der SBB und dem Kanton Zürich bestehen Verträge. Eigentümer dieses Bauwerks ist der Kanton Zürich. Der Tunnel ist ein Nationalstrassen-Abschnitt der vorgesehenen Sihltiefstrasse und damit ein Teil des Netzbeschlusses der Nationalstrassen. Das Projekt ist entsprechend im kantonalen Richtplan enthalten. Mit der Nutzung des Tunnels für den motorisierten Verkehr ist jedoch bis 2041 nicht zu rechnen, so dass das Bauwerk für einen anderen Zweck verwendet werden kann.

Zeitplan und Volksabstimmung

Die Stadtzürcher Bevölkerung wird voraussichtlich im März 2021 über den Kredit für den Ausbau des Stadttunnels als Veloverbindung und Velostation abstimmen. Bei einem Ja und vorbehältlich der rechtskräftigen Projektfestsetzung nach kantonalem Strassengesetz könnte der Bau im Sommer 2022 beginnen und die Eröffnung im vierten Quartal 2024 stattfinden.

(Gemeinsame Medienmitteilung von Kanton und Stadt Zürich)