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Zürich mit Stadtverkehr 2025 auf Kurs

Medienmitteilung

Die Mobilitätsbedürfnisse in der Stadt Zürich werden immer häufiger mit dem öffentlichen Verkehr und dem Velo befriedigt, während der motorisierte Individualverkehr an Bedeutung verliert. Damit ist Zürich mit dem Programm Stadtverkehr 2025 auf Kurs. Kummer bereitet dem Stadtrat aber die grosse Zahl an Velounfällen. Mit dem Strategie-Schwerpunkt «Sicher Velofahren» wird nun Gegensteuer gegeben.

28. Oktober 2020

Die städtische Verkehrsentwicklung hat sich auch 2019 in der angestrebten Richtung fortgesetzt. Der öffentliche und der Veloverkehr haben weiter zugelegt, während der motorisierte Individualverkehr stagnierte. Die durch das Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum bedingte Mobilitätszunahme auf Stadtgebiet wurde praktisch ausschliesslich mit ÖV und Velo abgewickelt. Eine Zunahme des Fussverkehrs lässt sich vor allem in den Entwicklungsgebieten mit vielen Neubauten beobachten. Diese Zunahme wird jedoch in der Fussverkehrs-Messreihe nicht ersichtlich, da die Zählgeräte vorwiegend in innerstädtischen Gebieten installiert wurden und aus erhebungstechnischen Gründen fix sind.

Grosse Sorgen bereiten dem Stadtrat die nach wie vor steigenden Unfallzahlen bei den Velofahrenden. Während die Velofrequenzen seit 2012 um 57 Prozent anstiegen, nahmen die Unfälle von Velofahrenden überproportional um 89 Prozent zu. Um dieser unhaltbaren Situation zu begegnen, hat der Stadtrat den Strategie-Schwerpunkt «Sicher Velofahren» lanciert. Mehrere Dienstabteilungen und Departemente arbeiten gemeinsam daran, mit kleinen und grossen Massnahmen sowie kurz- und mittelfristigen Projekten die Sicherheit im Veloverkehr zu erhöhen.

Corona-Pandemie verhindert Modal-Split-Erhebung

Angesichts der Gesamtperspektive schätzt der Stadtrat das in der Gemeindeordnung verankerte Ziel, den Anteil des öffentlichen, des Fuss- und des Veloverkehrs am Modalsplit auf Stadtgebiet innert 10 Jahren – von 2012 bis 2022 – um 10 Prozentpunkte zu steigern, weiterhin als erreichbar ein. Massgebend für die Bestimmung des Verlagerungsziels ist die Modal-Split-Erhebung des Bundes. Sie hätte dieses Jahr durchgeführt werden sollen, musste aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Ob eine Durchführung 2021 möglich ist, lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Durch die fehlende Erhebung wird es nicht wie geplant möglich sein, im Jahr 2022 zu beurteilen, ob das Verlagerungsziel erreicht wurde. Dies deshalb, weil der Bund für die Datenauswertung und die dazugehörige Vorbereitung der Kommunikation aufgrund des Umfangs mehr als ein Jahr benötigt.

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