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Förderprogramme für mehr Grün in der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Objektkredit von 3 Millionen Franken für das Förderprogramm «Vertikalbegrünung». Es handelt sich um eine Massnahme der Fachplanung Hitzeminderung. Ebenfalls will der Stadtrat mit dem Förderprogramm «Mehr als Grün» private Grundeigentümerschaften dazu motivieren, ihre Grünflächen ökologisch aufzuwerten und so die Biodiversität zu fördern. Dafür beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat für den Zeitraum zwischen 2022 und 2031 einen Objektkredit von 5 Millionen Franken.

2. Juni 2021

Die steigende Wärmebelastung wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Artenvielfalt in der Natur aus. Sie führt ausserdem zu einem steigenden Energiebedarf für die Kühlung von Gebäuden. Eine wirkungsvolle Massnahme zur Eindämmung dieser Effekte ist die Begrünung von Gebäudefassaden. Vertikalbegrünungen beanspruchen wenig Bodenfläche und tragen in den Sommermonaten dazu bei, die Temperaturen der Wärmeinseln zu reduzieren – sie sind ein Element der städtischen Strategie zur Hitzeminderung. Ausserdem haben Vertikalbegrünungen eine positive Wirkung auf die Biodiversität, filtern die Luft und mindern Lärmimmissionen.

Anliegen der Motion zu Vertikalbegrünung aufgenommen

Das Förderprogramm «Vertikalbegrünung» erfüllt die Anliegen der Motion (GR Nr. 2017/264) zum Thema Vertikalbegrünungen aus dem Jahr 2017. Diese Motion hat der Gemeinderat mit einigen Textanpassungen im Jahr 2018 dem Stadtrat überwiesen. Nun wird dem Gemeinderat die Abschreibung der Motion beantragt.

Antrag für einen Objektkredit von 3 Millionen

Das Förderprogramm setzt auf Beratung und finanzielle Anreize für Private, ausserdem schafft es Möglichkeiten, den öffentlichen Raum zu nutzen. Es wurde unter der Leitung von Grün Stadt Zürich in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Städtebau, dem Tiefbauamt und weiteren Dienstabteilungen erarbeitet. Das Programm richtet sich an private Grundeigentümerschaften und an die städtische Verwaltung. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Objektkredit von 3 Millionen Franken für das Förderprogramm «Vertikalbegrünung», das den Zeitraum von 10 Jahren umfasst.

Förderprogramm «Mehr als Grün»

Zwischen 2016 und 2020 hat Grün Stadt Zürich das Pilotprojekt «Mehr als Grün» entwickelt. Es richtete sich sowohl an städtische Dienstabteilungen mit Bewirtschaftungsauftrag auf städtischem Grund als auch an private Grundeigentümerschaften mit Interesse an einer ökologisch wertvollen Umgebungsgestaltung. Nach Abschluss der Pilotphase hat Grün Stadt Zürich einen Abschluss- und Evaluationsbericht verfasst. Es konnten rund 5,6 Hektar städtisches Grundeigentum aufgewertet werden. Bei den Privaten führten drei Viertel der Beratungen zur Umsetzung eines Projekts, die Gesamtfläche an aufgewertetem Privatgrund betrug 3 Hektar. Das künftige Förderprogramm baut auf den Erkenntnissen des Pilotprojekts auf.

Ziele des Förderprogramms 2022 bis 2031

Das Förderprogramm ist eine der Massnahmen zur Erreichung des Ziels von 15 Prozent ökologisch wertvoller Fläche im Siedlungsgebiet. Mit dem Förderprogramm wirkt die Stadt mit finanziellen Anreizen und im Rahmen von Beratungen darauf hin, dass der Flächenanteil für den ökologischen Ausgleich auf privaten Grundstücken auch ausserhalb eines konkreten Bauvorhabens erhöht werden kann. Gemäss aktueller Biotoptypenkartierung weist das Siedlungsgebiet heute 10,9 Prozent ökologisch wertvolle Flächen auf. Das Förderprogramm soll folglich neben anderen Massnahmen einen Beitrag zur Schliessung der Lücke von 4,1 Prozent oder 224 Hektar bis 2040 leisten.

Beratung und Förderbeiträge

Das Förderprogramm umfasst die Planungs- und Pflegeberatung der Beitragsberechtigten und einmalige, zweckgebundene Beiträge für die Erstellung von ökologisch wertvollen Flächen im privaten Aussenraum. Dabei wird pro Quadratmeter ein Förderbeitrag von 20 Franken ausgerichtet für Aufwertungen am Boden beziehungsweise von 50 Franken für die Umwandlung von Kiesdächern in Gründächer. Die Mindestförderung beträgt 1000 Franken, der Maximalbetrag 30 000 Franken. Es werden höchstens 30 Prozent der Gesamtkosten übernommen. 

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