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Totalrevision der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung: Der Züri-Sack soll billiger werden

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine Totalrevision der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung. Durch markante Gebührensenkungen sollen überschüssige Reserven abgebaut werden. Weiter ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft geplant. Zudem sollen eine flächendeckende Bioabfallsammlung und ein neuer 10-Liter-Züri-Sack eingeführt werden.

3. März 2021

Das aktuelle Abfallgebührenmodell der Stadt Zürich hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass der Bereich Abfall von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) per Ende 2020 Reserven in der Höhe von 255 Millionen Franken angehäuft hat. Die Motion (GR Nr. 2017/263) verlangt eine Reduktion dieser Finanzreserven. Mittels Bonusaktionen wurde seit 2017 auf dieses Ziel hingearbeitet – jedoch ohne Erfolg: Die Reserven sind seither um weitere 30 Millionen Franken angestiegen. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat nun eine Totalrevision der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung. Die Reserven sollen abgebaut werden, indem sie einerseits durch Gebührensenkungen an die Bevölkerung und die Betriebe zurückfliessen und andererseits zweckgebunden zur Vorfinanzierung anstehender Grossprojekte genutzt werden.

Dauerhafte Gebührensenkungen

Die Mengengebühren für den Züri-Sack zur Entsorgung des Hauskehrichts, für Wertstoffcontainer und Sperrgut sollen um rund 25 Prozent sinken. Für den häufig genutzten 35-Liter-Züri-Sack zum Beispiel soll die Gebühr künftig 1.27 Franken betragen (heute 1.70 Franken; Verkaufspreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Zuschläge des Handels). Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen sollen von der Grundgebühr befreit werden. Diese Betriebe sind frei in der Wahl des Entsorgungsunternehmens, aber gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Abfall zu trennen und, wo möglich und sinnvoll, zu rezyklieren. Die Einliefergebühren für Vertragsgemeinden der Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz sollen ab dem Jahr 2024 auf 82 Franken pro Tonne gesenkt werden.

Befristete Gebührensenkungen

Die Abfallgrundgebühren betragen gemäss der heute gültigen Verordnung 80 Franken pro Jahr für Wohneinheiten respektive für Betriebe 46 Franken pro Jahr und Vollzeitstelle. Die laufende Bonusaktion reduziert diese Gebühren um 50 Prozent auf 40 respektive 23 Franken. Die revidierte Verordnung sieht vor, die Grundgebühr für Wohneinheiten für die Dauer von vier Jahren auf 22 Franken pro Jahr zu senken. Für Betriebe soll die Grundgebühr auf 12 Franken pro Jahr und Vollzeitstelle sinken, ebenfalls für vier Jahre. In der Verordnung ist die Höhe der befristet reduzierten Grundgebühren bis ins Jahr 2026 festgelegt. Anschliessend wird der Umfang weiterer Reduktionen durch den Stadtrat so festgelegt, dass die angestrebte Reservehöhe erreicht werden kann und die Einnahmen eine dauerhaft ausgeglichene Finanzierung der Abfallbewirtschaftung sicherstellen. Die in der Verordnungsrevision vorgesehenen Gebührensenkungen berücksichtigen die Empfehlungen des Preisüberwachers.

Vorfinanzierung von Grossprojekten

Ein Teil der angehäuften Reserven des Bereichs Abfall soll zur zweckgebundenen Vorfinanzierung dreier geplanter Grossprojekte genutzt werden. 100 Millionen Franken sind zur Vorfinanzierung einer dritten Verbrennungslinie im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz vorgesehen. Für dieses Vorhaben hat der Gemeinderat einen Projektierungskredit (GR Nr. 2019/543) gesprochen. Weitere 120 Millionen Franken sollen im Hinblick auf den Ersatz der zwei bestehenden Verbrennungslinien auf entsprechende Vorfinanzierungskonten verschoben werden.

Reduktion der Reserven auf 20 Millionen Franken bis ins Jahr 2029

Durch die Gebührensenkungen und die Entnahme von 220 Millionen Franken für die Vorfinanzierung der Grossprojekte werden die verbleibenden Reserven bis voraussichtlich im Jahr 2029 auf den angestrebten Zielwert von maximal 20 Millionen Franken sinken. Sollte die totalrevidierte Verordnung nicht bereits auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten, würde der Stadtrat dem Gemeinderat eine Weiterführung der aktuell laufenden Bonusaktion bis zum Inkrafttreten der revidierten Verordnung beantragen. Die Bonusaktion beinhaltet die befristete Reduktion der Grundgebühren für Wohn- und Betriebseinheiten um 50 Prozent.

Die Motion (GR Nr. 2017/263) verlangt auch, dass nebst den Reserven des Bereichs Abfall auch die Reserven des Bereichs Abwasser von ERZ abgebaut werden. Die entsprechend revidierte Verordnung über die Abwassergebühren wurde vom Stadtrat bereits im August 2020 beschlossen. Das Geschäft (GR Nr. 2020/355) ist im Gemeinderat pendent.

Förderung der Kreislaufwirtschaft

Nebst der Bereinigung der Reserven setzt die totalrevidierte Verordnung ein wichtiges Zeichen für die ökologische Weiterentwicklung der Abfallbewirtschaftung: Sie sieht vor, dass ERZ künftig Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft initiiert, begleitet und umsetzt sowie entsprechende Initiativen von Dritten fördert und unterstützt. Berücksichtigt werden soll die gesamte Palette von der Wiederverwendung und Wiederaufbereitung bis hin zu Recycling, Reparatur und Sharing-Economy-Konzepten («Leihen statt Kaufen»). Kreislaufwirtschaft ist als Gegenentwurf zu einem linearen Wirtschaftssystem darauf ausgerichtet, Energie- und Stoffkreisläufe zu schliessen. Ressourceneinsatz, Abfallerzeugung, Emissionen und Energieverbrauch sollen minimiert, Produkte nachhaltig produziert und genutzt werden.

Einführung einer flächendeckenden Bioabfallsammlung

Eine weitere Motion (GR Nr. 2018/238) verlangt die Einführung einer flächendeckenden Abfuhr von biogenen Abfällen. Die Umsetzung wird mit einer Containerpflicht wie beim Hauskehricht verbunden sein. In Gebieten, wo keine Container gestellt werden können, sind zentrale Sammelstellen vorgesehen. Die Einführung der flächendeckenden Getrenntsammlung von biogenen Abfällen ist gemäss heutigem Planungsstand mit einem einmaligen Initialaufwand von rund 12 Millionen Franken und jährlichen operativen Kosten von rund 5 Millionen Franken verbunden. Die flächendeckende Sammlung löst das heutige Abo-Modell ab, bei dem die grünen Bioabfall-Container nur geleert werden, wenn eine Liegenschaft über ein entsprechendes Ganzjahres- oder Saison-Abonnement verfügt.

Neuer 10-Liter-Züri-Sack

Um den veränderten Entsorgungsgewohnheiten und Wünschen aus der Bevölkerung zu entsprechen, ist ausserdem vorgesehen, einen Züri-Sack mit einem Volumen von 10 Litern einzuführen, auf den eine Mengengebühr von 0.37 Franken erhoben wird (Verkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer und Zuschläge des Handels). Bisher hatte der kleinste Züri-Sack ein Volumen von 17 Litern.

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