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«Brings uf d'Strass!» für drei Strassen in den Sommerferien

Medienmitteilung

Mit dem Projekt «Brings uf d'Strass!» möchte das Tiefbauamt ausgewählte Quartierstrassen während der Sommerferien vielfältiger nutzbar machen. Ursprünglich war dies in fünf Strassen geplant. Aufgrund von Einsprachen wird das Projekt nun in drei Strassen, nämlich in der Fritschistrasse sowie abschnittweise in der Rotwand- und der Konradstrasse, umgesetzt.

20. Mai 2021

In dicht besiedelten Gebieten steigt das Bedürfnis nach Orten für Aufenthalt und Begegnung. Mit dem Projekt «Brings uf d'Strass!» gestaltet das Tiefbauamt ausgewählte Quartierstrassen so um, dass die Bevölkerung «ihre» Strasse während der Sommerferien 2021 vielfältig nutzen und erleben kann. Gewerbebetriebe erhalten die Möglichkeit, ihre Angebote im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.

Mehrere Einsprachen gegen zwei Standorte

Die temporären Verkehrsvorschriften – Voraussetzung, um eine Nutzung zu ermöglichen – waren vom 17. März bis am 14. April 2021 im städtischen Amtsblatt ausgeschrieben. Zu den Standorten Ankerstrasse und Zähringer-/Häringstrasse sind mehrere Einsprachen eingegangen. Nach Prüfung der Einsprachen und der vorgebrachten Bedenken sieht das Tiefbauamt an der Anker- und der Zähringer-/Häringstrasse von einer temporären Umnutzung ab.

Drei Strassen werden für den Aufenthalt temporär umgestaltet

Mit dem Projekt «Brings uf d'Strass!» werden im Kreis 3 die Fritschistrasse, im Kreis 4 die Rotwandstrasse, Abschnitt Zeughaus- bis Lutherstrasse, und im Kreis 5 die Konradstrasse, Abschnitt Radgasse bis Klingenstrasse, in den Sommerferien vom 19. Juli bis zum 20. August 2021 temporär für Aufenthalt und Begegnung aufgewertet.

Aktuell erarbeitet das Tiefbauamt die Gestaltung der drei Quartierstrassen, die von und mit der Bevölkerung konkretisiert und weiterentwickelt wird. Um die vielfältige Nutzung der Quartierstrassen zu ermöglichen, werden die Strassenabschnitte vom 12. Juli bis 27. August 2021 für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Von dieser Sperrung ausgenommen sind Anrainerinnen und Anrainer, Zubringerdienste, Güterumschlag und Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen.

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