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Lärmarme Beläge als weitere Massnahme im Strassenlärmschutz

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat für Strassenabschnitte den Einbau von lärmarmen Belägen beschlossen, wo die Immissionsgrenzwerte trotz Temporeduktion auf Tempo 30 nicht eingehalten werden können oder wo Tempo 30 nicht möglich ist.

13. April 2022

Rund 200 Strassenkilometer sollen in den kommenden 25 Jahren in der Stadt Zürich mit lärmarmen Belägen versehen werden. Die lärmarmen Beläge sollen überall dort zum Einsatz kommen, wo die Immissionsgrenzwerte trotz Temporeduktion auf Tempo 30 nicht eingehalten werden können oder wo Tempo 30 nicht möglich ist. Der Stadtrat hat im Juli 2021 bekannt gegeben, dass auf den Strassen Zürichs zukünftig weitgehend Tempo 30 gelten soll. Damit will er die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm schützen. Im Dezember 2021 hat er diesen Grundsatz mit dem Konzept zur dritten Etappe Strassenlärmsanierung (STRB Nr. 1217/2021) konkretisiert. Dieses zeigt, welche Höchstgeschwindigkeit auf welchem Strassenabschnitt in Zukunft gelten soll. Das Konzept wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt.

Wo Tempo 30 zur Einhaltung der Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung nicht genügt oder Tempo 50 beibehalten wird, sollen deshalb lärmarme Beläge zum Einsatz kommen. Diese werden in der Planung von ordentlichen Strassenbauprojekten mit Oberbau- oder vollständiger Belagserneuerung in den nächsten rund 25 Jahren vorgesehen. Der lärmarme Belag hält mechanisch und akustisch zwei- bis dreimal weniger lang als ein herkömmlicher Belag, weshalb die Anzahl Baustellen steigen wird. Aufgrund der verkürzten Lebensdauer der lärmarmen Beläge muss mit Mehrkosten von rund 6 Mio. Franken pro Jahr gerechnet werden. Diese Mehrkosten werden teilweise über das ordentliche Budget und teilweise durch Bundesbeiträge im Rahmen der Programmvereinbarung zur Strassenlärmsanierung finanziert.

Mit dem Einbau lärmarmer Beläge profitieren in der Stadt Zürich bis zu 110 000 Personen, die von übermässigen Lärmimmissionen betroffen sind, von Lärmminderungen. Die erzielte Lärmminderung beträgt beim besten Typ von lärmarmen Belägen, der im Grundsatz eingebaut werden soll, bei Tempo 50 rund 3 dB und bei Strecken mit Tempo 30 rund 2 dB. Bei gleichzeitiger Temporeduktion von 50 auf 30 km/h und dem Einsatz lärmarmer Beläge ergibt sich eine Lärmminderung von insgesamt 5 dB. Das Controlling über den Umsetzungsfortschritt erfolgt koordiniert mit der Berichterstattung im Rahmen von «Stadtverkehr 2025» und der Lärmschutzstrategie.

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