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Plan für Umsetzung von Tempo 30 steht fest

Medienmitteilung

Die Umsetzungsplanung zeigt das Vorgehen zur Umsetzung der «3. Etappe Strassenlärmsanierung» auf. Sie macht Aussagen darüber, nach welchen Regeln die im «Gesamtkonzept Strassenlärmsanierung 3. Etappe» definierten Abschnitte mit welcher Priorität bearbeitet und umgesetzt werden sollen.

13. Dezember 2022

Lärmschutz ist für die Stadt Zürich ein wichtiges Thema. Rund 140 000 Personen leben in Gebäuden mit Strassenlärmbelastungen über den gesetzlich bestimmten Grenzwerten. Temporeduktionen sind eine anerkannte Massnahme für den Lärmschutz. Daher hat die Stadt das «Gesamtkonzept Strassenlärmsanierung 3. Etappe» erarbeitet und im Dezember 2021 per Stadtratsbeschluss (STRB Nr. 1217/2021) festgesetzt. Der Beschluss sieht auf weiteren 150 Kilometern Strassen neu Tempo 30 vor. Er wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt.

Verfahren, Priorisierung und Bearbeitungsetappen

Die Umsetzungsplanung beschreibt die notwendigen Verfahren, definiert darauf basierend die Priorisierungskriterien und teilt die Strassenabschnitte in Bearbeitungsetappen ein. So werden beispielsweise Abschnitte priorisiert, an denen eine grosse Anzahl Lärmbetroffene entlastet werden können. Es werden dabei jene Streckenabschnitte für Tempo 30 vorgezogen, an welchen der ÖV nicht betroffen ist. An diesen Abschnitten braucht es nur einen rechtlichen Schritt zur Umsetzung. Beispiele sind die Seebahnstrasse oder die Dörflistrasse. Abschnitte mit ÖV, für die der Fahrplan des bestehenden ÖV-Angebots massgeblich angepasst oder zusätzliches Rollmaterial beschafft werden muss, brauchen hingegen einen längeren Zeithorizont. Sie müssen zusätzlich zur Publikation der Verkehrsvorschriften das kantonale Fahrplanverfahren mit vorgegebenem Zeitplan durchlaufen. Solche Fahrplananpassungen aufgrund von Temporeduktionen sowie die grossräumige Umsetzung von Tempo 30 auf übergeordneten Strassen sind Neuland für die Stadt Zürich. Einige übergeordnete Strassenabschnitte mit öffentlichem Verkehr werden darum als Pilote bearbeitet. Ein Beispiel ist die Schwamendingenstrasse von der Dörfli- bis zur Winterthurerstrasse.

Temporeduktionen als wichtiger Beitrag für den Strassenlärmschutz

Die Stadt Zürich hat nun erstmals prognostiziert, wie sich die Entlastung von Personen mit Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert in der Stadt Zürich entwickeln wird. Die Prognose zeigt, dass Temporeduktionen einen wichtigen Beitrag für den Lärmschutz leisten, aber weitere Massnahmen wie lärmarme Beläge und Elektromobilität notwendig sind. Rechtsmittelverfahren, Klärung der Finanzierung und weitere Vorbehalte können zu Verzögerungen in der Umsetzung führen.

Lärmarme Beläge und Elektromobilität als weitere Massnahmen

Eine weitere Massnahme an der Quelle sind lärmarme Beläge. Dazu hat der Stadtrat am 13. April 2022 beschlossen (STRB Nr. 334/2022), dass bei jenen Abschnitten lärmarme Beläge einzubauen seien, bei denen die Immissionsgrenzwerte auch mit Temporeduktion nicht eingehalten werden können oder auf denen Temporeduktionen als unverhältnismässig beurteilt werden. Ebenfalls positiv auf den Lärmschutz wirkt sich die zunehmende Elektromobilität aus. Die Lärmemissionen eines Fahrzeugs setzen sich aus dem Antriebsgeräusch und dem Rollgeräusch zusammen. Da bei Elektrofahrzeugen das Antriebsgeräusch fast ganz wegfällt, kann die Elektromobilität besonders bei tiefen Fahrgeschwindigkeiten einen Beitrag zum Lärmschutz leisten (detailliertere Informationen dazu im Gesamtkonzept Strassenlärmsanierung 3. Etappe). 

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