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Stadtrat lehnt Volksinitiative «Stadtgrün» ab, legt Gegenvorschlag vor und beantragt Rahmenkredit

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die 2021 eingereichte Volksinitiative «Stadtgrün» für nur teilweise gültig zu erklären, sie zuhanden der Stimmberechtigten abzulehnen und einen Gegenvorschlag anzunehmen. Wird die Initiative abgelehnt, beantragt der Stadtrat den Stimmberechtigten zudem einen Rahmenkredit von 83 Millionen Franken für Massnahmen zur Hitzeminderung.

13. Juli 2022

Am 12. März 2021 wurde die Volksinitiative «Stadtgrün» mit 4333 Unterschriften bei der Stadtkanzlei eingereicht. Die Volksinitiative verlangt unter anderem, Projekte zur Verbesserung des Stadtklimas zu planen und umzusetzen, Forschungsprojekte zur Innovationsförderung anzugehen sowie städtische und private Massnahmen zu koordinieren und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Dies soll gemäss den Initiant*innen mit pauschal einem Prozent der jährlichen Steuerabgaben über eine Stiftung finanziert und entsprechend in der Gemeindeordnung ergänzt werden.

Stadtrat hält Initiative für nur teilweise gültig

Die Gemeindeordnung ist der ranghöchste kommunale Erlass, der die Grundzüge der Organisation und die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung regelt. Hingegen können nach Meinung des Stadtrats materielle politische Festlegungen wie die von der Initiative angestrebte Zweckbindung von einem Prozent der Steuergelder nicht Teil der Gemeindeordnung sein. Entsprechend beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, dass die Initiative nur für teilweise gültig erklärt wird. Eine unbefristete prozentuale Bindung der Steuereinnahmen ist für den Stadtrat zudem nicht nur rechtlich, sondern auch inhaltlich problematisch, weil auf künftige Entwicklungen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht mehr adäquat reagiert werden könnte. Zudem lehnt der Stadtrat die Schaffung einer Stiftung ab. Dies aus zwei Gründen. Zum einen benötigt der Aufbau einer Stiftung Zeit. Zum anderen hätten Stadtverwaltung und Stiftung dieselbe inhaltliche Stossrichtung, was zu Doppelspurigkeiten führen würde. Beides wäre den formulierten –  auch dem Stadtrat wichtigen – Zielen einer raschen und zweckmässigen Umsetzung von Massnahmen zur Hitzeminderung wenig dienlich oder gar hinderlich.

Stadtrat will Grundanliegen aufnehmen mit direktem und indirektem Gegenvorschlag

Die Förderung eines gesunden Stadtklimas, um die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern sowie die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, ist dem Stadtrat ein wichtiges Anliegen. Er nimmt darum die Stossrichtungen der Initiative weitgehend auf. Zum einen formuliert er dafür einen direkten Gegenvorschlag zur Anpassung der Gemeindeordnung. Zum anderen macht er einen indirekten Gegenvorschlag für einen Rahmenkredit, falls die Initiative abgelehnt wird.

  • Gegenvorschlag (direkter Gegenvorschlag): Art. 14bis der Gemeindeordnung soll um den Programmartikel der Volksinitiative ergänzt werden.
  • Rahmenkredit (indirekter Gegenvorschlag): Für eine rasche und zielorientierte Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas werden vier Programme formuliert. Für diese sollen bis 2035 weitere finanzielle Mittel in der Höhe von 83 Millionen Franken bereitgestellt werden.
    Programm 1: Hitzemindernde Massnahmen auf städtischen Grünflächen und Plätzen sowie in Strassenräumen.
    Programm 2: Beratung und Förderung hitzemindernder Massnahmen bei privaten Eigentümerschaften.
    Programm 3: Förderung hitzemindernder Massnahmen für Eigenwirtschaftsbetriebe von Liegenschaften Stadt Zürich
    Programm 4: Forschungs- und Pilotprojekte im Bereich hitzemindernder Massnahmen.

Die Volksinitiative, der Gegenvorschlag und der Rahmenkredit sollen den Stimmberechtigten gleichzeitig zur Abstimmung unterbreitet werden.

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