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Gutachten bestätigt: Kanton müsste kommunale Strassenbauprojekte nicht genehmigen

Medienmitteilung

Eine vom Zürcher Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, dass kommunale Strassenbauprojekte der Gemeinden generell durch eine kantonale Behörde genehmigt werden müssen. Ein Gutachten im Auftrag des Tiefbauamts kommt zum Schluss, dass sich die generelle Genehmigungspflicht nicht auf Bundesrecht abstützen lässt.

1. September 2022

Gemäss einem Beschluss des Kantonsrats vom 12. April 2021 müssen die Gemeinden ihre Strassenbauprojekte inskünftig generell vom Kanton genehmigen lassen. Der Titel der parlamentarischen Initiative, die diese Änderung des Strassengesetzes ausgelöst hat, lautete: «Bundesrechtswidrige Bestimmung im Strassengesetz». Diese parlamentarische Initiative geht von der falschen Annahme aus, das Raumplanungsgesetz des Bundes schreibe vor, dass kommunale Strassenbauprojekte von einer kantonalen Behörde genehmigt werden müssen. Gegen diese Gesetzesrevision legten die Städte Winterthur und Zürich Beschwerde beim Bundesgericht ein (Medienmitteilung vom 27. August 2021). Mit ihrer Beschwerde rügten die Städte, dass die Gesetzesrevision ohne formelle Anhörung der Städte und Gemeinden erfolgt war, obschon dies Art. 85 Abs. 3 der Kantonsverfassung vorschreibt. Diese Beschwerde ist noch hängig.

Mehraufwand ohne Mehrwert

Die Gesetzesänderung hätte für alle Zürcher Gemeinden zur Folge, dass sie nicht mehr ohne die Zustimmung des Kantons über ihre kommunalen Strassenbauprojekte bestimmen könnten. Einen Umsetzungsvorschlag für die Gesetzesänderung, den die Volkswirtschaftsdirektion von Ende März bis Ende Juni 2022 in die Vernehmlassung geschickt hatte, lehnten die Gemeinden des Kantons Zürich dezidiert ab (Medienmitteilung des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich vom 24. Juni 2022). Sie befürchten einen unnötigen Mehraufwand für die Gemeinden, aber auch für den Kanton.

Gutachten veröffentlicht

Das Tiefbauamt gab bei zwei renommierten Planungsrechtlern, alt Bundesrichter Heinz
Aemisegger und Titularprofessor Arnold Marti, ein Gutachten in Auftrag, das unter anderem die Frage zu klären hatte, ob eine kantonale Bewilligung für kommunale Strassenbauprojekte generell erforderlich ist. Der Stadtrat hat das Gutachten nun veröffentlicht.

Doppelte Prüfung ist nicht zwingend

Das Gutachten zeigt auf, dass eine kantonale Genehmigung der kommunalen Strassenbauprojekte nicht erforderlich ist. Dies, weil der Kanton bereits die vorgelagerten Planungsmassnahmen (kommunaler Verkehrsplan und Erschliessungsplan; Bau- und Niveaulinienpläne; Quartierpläne) hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Grundsätzen und Zielen der Raumplanung und den weiteren RPG-Anforderungen prüft. Eine nochmalige Prüfung und Genehmigung der Strassenbauprojekte, die die erwähnten vorgelagerten Planungen lediglich ausführen, sind deshalb nicht erforderlich.

Bisherige Zürcher Regelung ist gängig

In einem Vergleich mit anderen Kantonen stellt das Gutachten zudem fest, dass der Kanton Zürich mit seiner bisherigen gesetzlichen Regelung nicht alleine dasteht. So sieht zum Beispiel auch der Kanton Aargau bei der Projektierung von Gemeindestrassen keine Genehmigung durch eine kantonale Behörde vor.

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