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Feriensperre für Planauflagen gelockert

Medienmitteilung

Ab 2023 gibt es nur im Sommer und über die Weihnachtsfesttage eine Sperrzeit für den Start von Planauflagen gemäss §§ 13, 16 und 17 des kan-tonalen Strassengesetzes.

5. Januar 2023

Heute sind die Planauflagen gemäss §§ 13, 16 und 17 des Strassengesetzes digital von überall her abrufbar. Planauflagen können mittels wöchentlichem Newsletter oder über einen personalisierten Onlineservice auf «Mein Konto» abonniert werden. Durch diese neuen Möglichkeiten ist es nicht mehr zwingend notwendig, persönlich für die Besichtigung der Planauflage das Amtshaus V aufzusuchen oder im Amtsblatt nach Planauflagen Ausschau zu halten. Daher hat das Tiefbauamt entschieden, die Auflagepraxis zu ändern. Denn um die Aufträge aus Volksinitiativen, übergeordneten Strategien, kommunalem Richtplan usw. umzusetzen, braucht das Tiefbauamt mehr Zeitfenster, um Pläne aufzulegen.

Die bisherige Praxis war, dass Planauflagen nur eine Woche in die Schulferien hineinreichen. Damit fing die Sperrzeit bereits drei Wochen vor den Schulferien an, da öffentliche Planauflagen 30 Tage dauern. Neu werden nur während der Sommerferien und der Weihnachtszeit keine Pläne neu aufgelegt. Konkret dauert die Feriensperre für Planauflagen im 2023 für die Sommerferien von Kalenderwoche 27 bis 31 und über den Jahreswechsel 2023/24 von Kalenderwoche 46 bis 52.

Onlineformulare für Einwendungen

Bei öffentlichen Planauflagen im Rahmen von Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 des kantonalen Strassengesetzes müssen Einwendungen zum Strassenbauprojekt nicht mehr zwingend per Briefpost eingereicht werden. Auf der Website stadt-zuerich.ch/planauflagen befindet sich ein Onlineformular für Einwendungen.

Die Einwender*innen haben ausserdem die Möglichkeit, ihre E-Mail-Adresse zu hinterlassen, wenn sie über die Publikation des Berichts zu den Einwendungen benachrichtigt werden möchten.

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