Global Navigation

Ziele und Vorgaben

Gemeinsam für weniger Abfall

50 Prozent weniger Abfall bis 2023

Im Bereich Abfall und Littering an Veranstaltungen auf öffentlichem Grund hat sich die Stadt Zürich zum Ziel gesetzt, die Kehrichtmenge bis 2023 um 50 Prozent und bis 2025 um weitere 25 Prozent gegenüber 2023 zu reduzieren.

Dazu sollen die folgenden neuen Massnahmen schrittweise umgesetzt werden:

  1. Ab 1.1.2022: Trockene Wertstoffe wie PET, Alu und Karton werden konsequent getrennt und Littering reduziert. Die Sammelmengen pro Wertstoff müssen nach dem Anlass Entsorgung + Recycling gemeldet werden.

  2. Ab Mitte 2022: Mindestens eine von fünf weiteren Massnahmen wird umgesetzt*:
    - Mehrwegsysteme
    - Wertstoffdepotsysteme
    - ökologische Einwegsysteme
    - Food Waste Reduktionsmassnahmen
    - Bioabfall / Speisereste korrekt entsorgt

* Ausgenommen sind Veranstaltungen, die keine Getränke oder Speisen anbieten.

Netto-Null-CO2 bis 2040

Der Abfall, der von Veranstaltungen übrig bleibt, besteht unter anderem aus rezyklierbaren Materialien wie Kunststoffflaschen, Dosen, aber auch vergärbaren Bioabfällen sowie grösstenteils vermeidbarem Kehricht wie zum Beispiel Einweggeschirr oder Sammelgut von Littering.

Die Stadt Zürich möchte im Rahmen des Ziels «Netto-Null-CO2» bis 2040 Klimaneutralität erreichen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen auch die Veranstaltungen in der Stadt Zürich nachhaltiger organisiert werden.

Eine Veranstaltung mit weniger Kehricht ist nicht nur für die Gäste und die Stadt attraktiv. Auch die Veranstaltenden selbst können damit zeigen, dass sie sich für ein nachhaltiges und sauberes Zürich einsetzen. Wenn die Massnahmen zur Abfallverminderung umsichtig umgesetzt werden, lohnt sich dies auch wirtschaftlich; von der Beschaffung bis zur Entsorgung sind Einsparungen möglich. Dazu müssen jedoch einige Konzepte neu gedacht werden. Hierzu bietet ERZ Unterstützung in Form von nützlichen Hinweisen und persönlicher Beratung.

Um die Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen, kontrolliert ERZ diese zukünftig vor Ort. Verstösse gegen Auflagen können mit Busse sanktioniert werden.

Weitere Informationen