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Kompostierung

Befreiung von Mengengebühr/Ersatzabgabe Bioabfall (Nachweis Kompostierung)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Container- und Standortpflicht für Bioabfall. Liegenschaften, die bisher noch keinen Bioabfallcontainer haben, werden im Laufe des Jahres 2023 ausgerüstet.

Es besteht die gesetzliche Möglichkeit, von der Containerpflicht befreit zu werden, wenn Bioabfall einer Kompostierung zugeführt wird. Wenn Sie dies wünschen, stellen Sie bitte den Antrag mit dem nachfolgendem Formular.

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