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Kunststoffsammlung: Publikation der Vereinbarung

Projektbeschrieb
Die Stadt Zürich will eine flächendeckende Sammlung von Kunststoffabfällen zur stofflichen Verwertung einführen. Dafür will sie mit dem Detailhandel zusammenarbeiten und es interessierten Akteuren aus dieser Branche ermöglichen, eine Sammlung für Kunststoffverpackungen anzubieten. Diese Variante wurde gewählt, da damit weitgehend eine bereits bestehende Infrastruktur zur Sammlung und Logistik genutzt werden kann. Dies spart Kosten und vermeidet viele zusätzliche Fahrten auf dem Stadtgebiet.

Anforderungen
Wer kann diese Vereinbarung unterschreiben?

Jede Detailhändlerin oder jeder vergleichbare Betrieb, welche/r auf dem Gebiet der Stadt Zürich bereits aktiv ist und insbesondere über

  • bestehende Filialen, welche als Sammelstellen dienen können, sowie
  • bestehende Transportkapazitäten für den Rücktransport verfügt.

Vorgehen
Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:

  • Kurzinformation über
    - die Anzahl bestehender Filialen auf dem Gebiet der Stadt Zürich
    - die Grösse der eigenen Logistikflotte bzw. den entsprechenden Logistikpartner
    - den Ort des Logistikzentrums, welches für die Stadt Zürich zuständig ist
  • Die unterschriebene Vereinbarung
  • Der unterschriebene Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen der Stadt Zürich

Diese Unterlagen sind einzureichen bei: Markus.Salzmann@zuerich.ch

Das Enddatum der Vereinbarung ist der 31.12.2026. Bis dann kann diese jederzeit unterzeichnet werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung:
Markus Salzmann, Markus.Salzmann@zuerich.ch, Tel. 044 417 76 81

Unterlagen

  • Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen der Stadt Zürich (Link)
  • Vereinbarung betreffend die Kunststoffsammlung (Dienstleistungsvertrag, Link)

Fragen und Antworten

Zu Ziffer 16 der Vereinbarung: Wie sind die Herstellungskosten definiert? Dürfen dabei auch die Distributionskosten eingerechnet werden?
Ja, die Herstellungskosten der Säcke dürfen auch die entsprechenden Kosten für die Distribution der Säcke (Transport, Lagerung, Verkauf) umfassen. Allfällige weitere untergeordnete Abgaben und Beiträge werden von ERZ im Einzelfall geprüft und genehmigt.

Zu Ziffer 16 der Vereinbarung: Wie hoch sind die Leistungspreise? Darf die Kunststoffsammlung auch zu einem tieferen Preis angeboten werden?
Die gültigen Leistungspreise stehen im Art. 42 der  Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ) Der Verkaufspreis ist als Obergrenze zu verstehen, es darf auch weniger verlangt werden.

Weitere Informationen