Grenzänderung

Der rechtsgültige Zustand der Geometrie eines Grundstücks ist in den Daten der amtlichen Vermessung festgehalten und somit Bestandteil des Grundbuchs. Bei vorgesehenen Änderungen des Grenzverlaufs berät Sie GeoZ gerne und erarbeitet für Sie Parzellierungsvorschläge. Für Grenzänderungen ist dem Amt für Baubewilligungen ein Gesuch einzureichen. Die zuständigen Kreisarchitekten informieren Sie über das Vorgehen. Sobald Sie den Auftrag dazu erteilen, führt GeoZ beim bewilligten Gesuch die Vermessungsarbeiten durch und liefert die Original-Mutationsakten an das Grundbuchamt. Grenzänderungen müssen innert eines Jahres nach Auslieferung an das Grundbuchamt zum Vollzug angemeldet werden.
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Geomatik + Vermessung
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Montag-Freitag 8:00-12:00 / 13:00-16:00
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