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Asiatischer Laubholzbockkäfer

Betroffene Baumarten

Vor allem Ahornarten, aber auch Birke, Buche, Hainbuche, Hasel, Pappel, Platane, Rosskastanie, Weide (das gesamte Wirtsspektrum umfasst etwa 100 Gehölzarten).

Verursacher

Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), kurz ALB. Erstes Auftreten des Käfers in der Schweiz im Jahr 2011.

Seit November 2019 gilt die Schweiz wieder offiziell als frei von ALB-Befällen (s. Mehr zum Thema). 

Schadbild

Die Käfer sind glänzend schwarz gefärbt mit einem weissen Fleckmuster. Sie sind 25 bis 35 mm lang und weisen auffallend lange (bis 80 mm) Fühler auf. Zudem können die 10 bis 20 mm grossen, kreisrunden Ausschlupflöcher auffallen, die sich im mittleren bis oberen Stammbereich und in der Krone befinden. Die Käferweibchen legen etwa 30 Eier in die Rinde. Die Eiablagestellen sind als helle, trichterförmige Vertiefungen erkennbar. Die ausgeschlüpften Larven fressen zuerst im Bast und dringen später ins Holz ein, wo sie umfangreiche Frassschäden verursachen. Die Larven sind cremefarben und werden bis 5 cm lang. Die Entwicklung dauert in unseren Breitengraden rund zwei Jahre. Die adulten Käfer schlüpfen im Zeitraum von Mai bis August und leben etwa einen Monat und verursachen Frassschäden an Blättern, Blattstielen und jungen Trieben (Rindenschäden).

Verwechselt werden kann ein Befall infolge des speziellen Aussehens des Käfers und der Grösse der Ausfluglöcher kaum, auch wenn einige einheimische Bockkäferarten (z.B. Schuster- und Schneiderbock) ebenfalls lange auffallende Fühler aufweisen.

Risiken

Der Befall schwächt die Bäume und macht sie anfällig für Krankheiten und Windbruch. Da ein Baum meist von mehreren Käfergenerationen befallen wird, kann dies zum Absterben einzelner Astpartien bis hin zum Absterben des gesamten Baumes führen. Jungpflanzen können bereits durch einmaligen Befall absterben.

Gegenmassnahmen

Bis heute sind keine Gegenmassnahmen bekannt. Der Käfer wird vor allem mit Verpackungsholz (z.B. Randsteine im Strassenbau) verschleppt, weshalb auf die Einfuhr verzichtet werden sollte. Befallene Bäume müssen sofort gerodet und entsorgt werden.

Meldepflicht

Der Schädling ist meldepflichtig, befallene Bäume müssen gefällt und vernichtet werden. Melde- und Koordinationsstelle ist die Kantonale Pflanzenschutzstelle

Weitere Informationen

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