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Gebäudebrüter

stadt-zuerich.ch/gebaeudebrueter
Ein wenige Tage alte Turmfalkenküken mit braun-gelb-schwarzen Federn.

Gebäudebrüter sind meistens Vögel oder sonstige Tiere, die üblicherweise an Felsen brüten. In Zürich sind dies insbesondere Alpen- und Mauersegler, Dohlen, Turm- und Wanderfalken sowie Fledermäuse. Als Felsenersatz dienen Bauten mit Strukturen wie ein Unterdach, Dachvorsprünge, Estriche (Dachböden), Fassaden mit Vorsprüngen oder künstliche Nisthilfen.

Für die meisten Gebäudebrüter bleiben die Lebensbedingungen dennoch sehr schwierig. Die Gründe sind moderne Bauten ohne solche Strukturen und das oft fehlende Verständnis des Menschen.

Schutz und Förderung

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG vom 20. Juni 1986) schützt die Eier und Jungen der Gebäudebrüter. Die Tiere dürfen während des Brütens nicht gestört werden. Verstösse dagegen werden mit bis zu CHF 20 000.- gebüsst.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz von 1. Juli 1966 (NHG) schützt zusätzlich zu den Vögeln, Jungtieren und Eiern auch die einheimische Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensraum (Art. 1d). Wenn der Lebensraum trotzdem gestört wird, müssen ihn die Verursacher wieder herstellen oder ersetzen (Artikel 18 1ter (NHG)).

Bei Baubewilligungen verlangt die Stadt Zürich, dass Nistplätze erhalten bleiben und Glas für Vögel so sichtbar gemacht werden muss, dass Kollisionen minimiert werden.

Weil die Gebäudebrüter geschützt sind, bietet Grün Stadt Zürich Beratungen zu diesem Thema kostenlos an.

Renovation und Neubauten

Die Bedürfnisse der Gebäudebrüter müssen bei Renovationen berücksichtigt sein. Gebäudebrüter dürfen nicht vertrieben werden und müssen den Zugang zu ihren Nistplätzen wieder finden.

Bei Renovationen gehen viele Unterschlüpfe verloren. Bei Ersatzneubauten ist es dringend notwendig, dass neue Unterschlüpfe angebracht werden.

An bestehenden Gebäuden und Neubauten ist die Förderung von Gebäudebrütern erwünscht.

Beratung

Die Beratung durch Fachpersonal ist bei den meisten Fragen oder Fördermassnahmen sinnvoll. Bei der Beratung wird auch auf Fallen für Gebäudebrüter aufmerksam gemacht. Dies sind beispielsweise Kamine, Lüftungsschächte oder Glasscheiben.

Gestützt auf den Schutzstatus (JSG, NHG), ist eine Beratung im Falle der Renovation eines Gebäudes, an denen Gebäudebrüter nisten, oder bei einem Neubau bindend. Die Beratung ist kostenlos. Für Anfragen siehe «Kontakt».

Grün Stadt Zürich berät in folgenden Fällen:

  • Alpen- und Mauersegler
  • Dohlen
  • Falken
  • Mehl- und Rauchschwalben
  • Schleiereulen
  • Vögel und Glas
  • Haussperlinge

Weitere Informationen

Kontakt