Global Navigation

Baumschutz

Wann ist ein Baum geschützt?

Planansicht der Stadt Züirch mit den Baumschutzgebieten.
Der sogenannte Ergänzungsplan für die Baumschutzgebiete im Massstab 1:5000 zeigt, für welche Baumbestände eine Bewilligungspflicht für Fällungen besteht.

Ein Baum ist geschützt und darf ohne Bewilligung nicht gefällt werden, wenn er:

  • auf Basis des Planungs- und Baugesetzes (Inventare, wertvolle Bestände) unter Schutz gestellt wurde.
  • durch weitere Bestimmungen mit einem rechtskräftigen Stadtratsbeschluss geschützt und dies im Grundbuch eingetragen wurde.
  • in einem BZO Baumschutzgebiet (Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter) steht.

Baumschutzgebiet

Bereits im Zuge der Ökologiebewegung in den 1980er Jahren wurde der Ruf nach Baumschutz lauter. Die Stimmberechtigten hatten am 17. Mai 1992 einer hierzu erarbeiteten Baumschutzverordnung zugestimmt. Diese wurde aber infolge von Rechtsmittelentscheiden aufgehoben, da ein gemeindeweiter, flächendeckender Baumschutz im Widerspruch zum kantonalen Planungs- und Baugesetz steht (§76 PBG). 

Mit der Einführung von Baumschutzgebieten in der Bau- und Zonenordnung (BZO) 2016 der Stadt Zürich ist in ausgewählten Gebieten der Schutz von bestehenden, stadtbildprägenden Bäumen verbessert worden. Ziel der Baumschutzgebiete und der dazugehörigen Vorschriften ist es, die wichtigsten charakteristischen Baumstrukturen der Stadt Zürich zu erhalten. Neben den neu eingeführten Baumschutzgebieten dienen auch weitere Instrumente und Verfahren (Leitbilder, Baubewilligungsverfahren, Einzelbaumschutz oder Unterschutzstellungen, Inventare) dem Erhalt und der Entwicklung des Baumbestands in der Stadt. 

Sie wollen wissen, ob Ihr Baum unter Schutz steht? Die Mitarbeitenden von der Freiraumberatung von Grün Stadt Zürich beraten Sie gerne. 

Kontaktpersonen Freiraumberatung

Co-FachbereichsleitungAndrea Bender
Daniela Weiland
T +41 44 412 27 13
T +41 44 412 27 70
Kreis 1, 6, 8Martin KyburzT +41 44 412 15 51
Kreis 2Nelly KickT +41 44 412 15 47
Kreis 3, 4, 10Tanja OttT +41 44 412 43 46
Kreis 5, 11 (Affoltern)Jacqueline Item NietlisbachT +41 44 412 42 62
Kreis 7Anke GerresheimT +41 44 412 22 64
Kreis 9Marco SteinerT +41 44 412 27 77
Kreis 11 (Seebach, Oerlikon), 12Sophie WüstT +41 44 412 27 84
Hochschulgebiete (HGZZ, ETH Hönggerberg)Andrea FahrländerT +41 44 412 27 05
Hochschulgebiet (Campus Irchel)Daniela WeilandT +41 44 412 27 70

Baumschutz bei Bauarbeiten

In einer Stadt ändert sich laufend etwas: Es werden Hochbauten erstellt, Strassen saniert oder Leitungen repariert. So auch in der Stadt Zürich. Weil es hier viele Bäume gibt, stehen sie als standortgebundene Lebewesen oft mitten in einem sich verändernden Umfeld. Mit ihren oberirdischen und unterirdischen Raumansprüchen sind sie je nach Standort den Bauaktivitäten ausgesetzt. Bäume leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität und Attraktivität von Zürich. Sie sind wertvoll und müssen dringend geschützt werden.

Wie setzen wir den Baumschutz um?

Mit dem Merkblatt «Baumschutz auf Baustellen» wird anschaulich erklärt, worauf geachtet werden muss, damit die Stadtbäume nicht beschädigt werden. Der Baumschutz bei Bauarbeiten ist keine Option, sondern eine Verpflichtung gegenüber unserer Umwelt und den kommenden Generationen. Deshalb legt Grün Stadt Zürich grossen Wert auf den Baumschutz und ist bei Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe der Bäume dringend einzubeziehen.

Weitere Informationen