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Verhaltensregeln im Wald

Grundsätzlich gilt es dem Wald Sorge zu tragen. Brechen Sie keine Äste ab, beschädigen Sie die Rinde nicht und achten Sie auf den Jungwuchs. Beim Sammeln und Pflücken von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen und Früchten, aber auch von Ästen und Zapfen gilt Mass zu halten. Beschädigen Sie die Infrastruktur nicht und hinterlassen Sie keinen Abfall im Wald.

Wald-Knigge

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft für den Wald haben 20 schweizerische Organisationen zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Mit einem Augenzwinkern werden die Waldbesuchenden aufgefordert, ein paar einfache Hinweise zu beachten, damit es dem Wald und uns allen gut geht. 

Wald-Knigge für den respektvollen Waldbesuch

Den Wald-Knigge mit den humorvollen Zeichnungen aus der Feder von Cartoonist Max Spring gibt es nun auch als Video. Seine Tochter Anna Lena Spring, Studentin an der Kunsthochschule Luzern, hat die Zeichnungen animiert, mit Waldgeräuschen untermalt und zu einem stimmigen Video komponiert. Max Spring wiederum begleitet die Szenen mit der Gitarre. Das Video zeigt auf witzige Art und Weise, wie man sich im Wald respektvoll verhält. Es spielt – durchaus ein wenig moralisierend – mit Gut und Böse. Kleine Geschichten regen zum Schmunzeln an. Da hüpft beispielsweise die Joggerin leichtsinnig über die Absperrung der Waldarbeiter und wird beinahe von einem Baum erschlagen. Ein Hund wird von seiner Halterin an die Leine genommen, worauf sich die verängstigten Waldtiere sichtlich entspannen. Oder das Pärchen auf der Sitzbank sammelt den achtlos weggeworfenen Abfall brav wieder ein und macht damit dem Waldkäuzchen, das auf dem nahen Baum alles beobachtet, eine Freude.

Melde- und Bewilligungspflicht

Folgende Aktivitäten im Wald unterliegen einer Melde- und Bewilligungspflicht:

  • Veranstaltungen
  • Geocaching
  • Spielgruppen / Kindergärten / Schulen: Mobile Gruppen benötigen keine forstrechtliche Bewilligung. Fest eingerichtete und/oder regelmässig benutzte Basis-Lagerplätze sind jedoch auf ihre Bewilligungspflicht hin zu prüfen.

Gefahren

Bei Gewitter und Sturm ist der Wald zu meiden.

Um Waldbrände zu vermeiden werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Zündhölzer weg. Verwenden Sie fest eingerichtete Feuerstellen, überwachen Sie das Feuer dabei ständig und löschen Sie allfälligen Funkenwurf sofort. Verlassen Sie Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur wenn sich das Feuer im absolut gelöschten Zustand befindet. Bei starkem und böigem Wind verzichten Sie ganz aufs Feuern.

Fortbewegung

Auf Waldwegen und Waldstrassen herrscht ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Bikende bleiben auf befestigten Wegen, Strassen oder den speziell für sie eingerichteten Bike-Trails. Das Befahren von Trampelpfaden ist verboten und allgemeine Fahrverbote gelten auch für Mountainbikes. Reiten Sie nur auf Wegen, welche den Pferdehufen standhalten und reiten Sie wegen der Vegetationsschäden und der Bodenverdichtung nicht querwaldein. Verhaltenskodex für ReiterInnen

Hunde

Hunde sind im Wald an der Leine zu führen, damit das Wild nicht gestört wird. Halten Sie Ihren Hund im Frühling während der Setzzeit der Rehe verstärkt unter Kontrolle.

Absperrungen

Beachten Sie unbedingt die Signalisation und Absperrungen. Sie gefährden sonst Ihr Leben und dasjenige von Forstpersonal. Halten Sie sich an deren Anweisungen. 

Weitere Informationen

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