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Waldentwicklungsplanung (WEP Stadt Zürich)

Vielfältige Ansprüche an den Wald

Der Wald erfüllt viele verschiedene Funktionen. Menschen erholen sich im Wald: sie spielen, treiben Sport, führen ihre Hunde spazieren oder hören einfach nur den Vogelstimmen zu. Der Wald liefert den einzigen nachwachsenden und nachhaltig produzierten Rohstoff der Schweiz.

Er bietet aber auch vielen verschiedenen - auch seltenen - Tieren und Pflanzen Lebensraum, ist Wissenspool, ist gesundheitsfördernd, dient als Wasserspeicher, schützt vor Erosion und setzt Grünpunkte im Landschaftsbild.

Im Waldentwicklungsplan werden alle diese Ansprüche abgewägt und lokalisiert. Ziel ist es, die Qualität des Waldes als Lebens- und Nutzungsraum auch für unsere Nachkommen garantieren zu können.

Rahmenbedingungen berücksichtigen

Dennoch dürfen wir nicht einfach drauflos planen. Werden Biketrails angelegt, Sitzbänke aufgestellt, Bäumchen gepflanzt, Bäume gefällt oder andere Massnahmen getroffen, müssen gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden:

Wem gehört der Wald?

  • Selbstverständlich dürfen alle immer in den Wald gehen. Trotzdem: der Wald gehört nicht allen. Ein Teil des Waldes in der Stadt Zürich gehört nicht der Stadt selbst, sondern dem Bund, dem Kanton und vor allem auch Privaten. Die Realisierung von Massnahmen setzt immer das Einverständnis der Eigentümer voraus.

Wald braucht Zeit

  • Bäume wachsen sehr langsam. Die Ansprüche, die unsere Nachkommen an den Wald stellen werden, müssen bereits heute eingerechnet sein. Denn Veränderungen im Wald benötigen viel Zeit.

Wo liegen die Grenzen?

  • Der Wald hört nicht an der Stadtgrenze auf. Deshalb steht der Waldentwicklungsplan der Stadt Zürich im Kontext mit demjenigen des Kantons. Es gilt die kantonalen Anforderungen zu erfüllen. Und schliesslich müssen die zahlreichen Rechtserlasse, Planungen, Leitbilder und Konzepte von Bund, Kanton und Gemeinde berücksichtigt werden.

Waldentwicklungsplan in Kraft gesetzt

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 22. November 2011 den Waldentwicklungsplan Stadt Zürich festgesetzt. Damit ist dieser gemäss §12 des Kantonalen Waldgesetzes behördenverbindlich.

Synergien nutzen

Und ebenso hört die Landschaft nicht am Waldrand auf. Grün Stadt Zürich vereinigt Fachkenntnisse von Landschaftsarchitektur, Biologie, Wald- und Landwirtschaft. Diese Synergien werden genutzt. Der Wald wird als gesamträumliches Element gesehen und spielt in der städtischen Landschaftsplanung eine wichtige Rolle.

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