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Öffentlicher Gestaltungsplan «Ueberlandpark»

Der öffentliche Gestaltungsplan schafft die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung rund um die Einhausung Schwamendingen. Er leistet einen Beitrag zur Belebung des Ueberlandparks, bindet ihn optimal in das Quartier ein und reagiert gleichzeitig stadträumlich und städtebaulich auf den neuen Freiraum. Entlang der Einhausung kann auf diese Weise attraktiver Wohnraum für unterschiedliche Lebensformen und Einkommensschichten entstehen und das bestehende Quartier weiterentwickelt werden.

Ueberlandpark
Visualisierung agps.architecture / Rotzler Krebs Partner

Am 9. September 2015 beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat, den öffentlichen Gestaltungsplan «Ueberlandpark» gemäss § 84 im Planungs- und Baugesetz festzusetzen.

Dem Gestaltungsplan ging ein intensiver Planungsprozess voraus. In den Jahren 2012 bis 2013 erarbeitete das Amt für Städtebau gemeinsam mit weiteren Amtsstellen, der Quartierbevölkerung, lokalen Organisationen und Interessengruppen sowie politischen Vertretungen ein städtebauliches Entwicklungskonzept für das Gebiet rund um die Einhausung. Dieses war Grundlage für den Gestaltungsplan, der seit dem 5. Juni 2019 in Kraft ist.

Bereits im September 2006 hatte die Stadtzürcher Stimmbevölkerung der Kreditvorlage für die Einhausung des Autobahnabschnitts zwischen Schöneichtunnel und der Verzweigung Aubrugg in Schwamendingen zugestimmt. Die Einhausung löst dereinst die seit mehr als dreissig Jahren bestehende Zäsur zwischen den beiden Quartieren Saatlen und Schwamendingen-Mitte auf. Das Infrastrukturbauwerk schützt zudem die angrenzenden Quartiere vor den Lärm- und Feinstaubbelastungen der täglich mehr als 100 000 Fahrzeuge, die den Autobahnabschnitt passieren. Kernstück und grünes Rückgrat ist der auf dem Dach der Einhausung geplante Ueberlandpark.

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