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Bäume und Baumscheiben

Übersicht Vegetation
Übersicht Vegetation

Bäume haben neben Fassaden und Oberflächen die stärkste raumbildende Wirkung. Bestehende Bäume sind in verschiedener Hinsicht wertvoll für den Stadtraum: gestalterisch-ästhetisch, identitätsstiftend, sozial, klimatisch und ökologisch. Muss öffentlicher Grund saniert werden, ist der Baumzustand vorgängig fachlich zu beurteilen. Auf dieser Basis sind Eingriffe sorgfältig abzuwägen.

Pflanzen Sie abgestimmt auf das Alleenkonzept und den konkreten Ort Alleen, Baumreihen und -gruppen sowie Einzelbäume. Baumtypen und deren Anordnung sollen den Charakter und die Funktion von einzelnen Raumtypen und Stadtgebieten stärken. In Stadträumen von hoher Bedeutung ist die Bepflanzung prioritär zu behandeln. Das Alleenkonzept dient als Vorgabe.

Berücksichtigen Sie bei der Baumwahl auch die langfristige Raumwirkung. Gewisse Gehölze brauchen viele Jahre, bis sie ausgewachsen sind. Beziehen Sie den Schattenwurf in die Planung ein.

Sie können Bäume auf vier Arten anordnen:

Markante, mächtige Einzelbäume können Sie auf Plätzen, Verkehrsknoten und in Grünanlagen mit genügend Abstand zu Bauten und Anlagen einsetzen.

Einseitige Baumreihen bieten sich entlang von Strassen, in Grünanlagen und in Wohnquartieren mit geringem Grünflächenanteil an. Mittelreihen sind nur auf Hauptverkehrsachsen oder Aufenthaltsstrassen vorzusehen. Die Pflanzabstände können Sie dicht bis locker wählen, sie sollten aber möglichst regelmässig und der Baumart angepasst sein.

Alleen können entlang von Hauptverkehrsachsen oder wichtigen Quartierstrassen gepflanzt werden. Sie verschmälern den Strassenraum optisch und betonen seine Länge. In engen Strassen mit Blockrandbebauungen und in offenen Stadtquartieren mit Villen sind sie eher zu vermeiden. Für die Pflanzabstände gilt dasselbe wie bei Baumreihen.

Regelmässig oder unregelmässig angeordnete Baumgruppen können Sie auf Plätzen und in Grünanlagen einsetzen. Je nach Pflanzabstand entstehen dichte Baumdächer oder lockere Gruppen. Geschnittene Baumdächer, etwa im Kastenschnitt, sind nur in Ausnahmefällen vorzusehen.

Baumreihen, Alleen und geometrisch gepflanzte Baumgruppen ordnen den Raum. Mit Einzelbäumen und Baumgruppen setzen Sie hingegen Akzente.

Bäume im Stadtraum sind starken Strapazen ausgesetzt. Sonneneinstrahlung, Schadstoffe in der Luft, Bodenverdichtung im Wurzelbereich, Oberflächenversiegelung sowie Störungen im Wasserhaushalt, aber auch Belastungen durch Veranstaltungen erschweren ein gesundes Baumwachstum. Verwenden Sie in Grünanlagen wo möglich Parkbäume. Setzen Sie in den übrigen Stadträumen nur Gehölze der Strassenbaumliste von Grün Stadt Zürich ein, die den genannten Belastungen standhalten können.

Wenn Sie im öffentlichen Raum Bäume weniger als 5.00 m von der Baulinie oder Baubegrenzungslinie entfernt pflanzen möchten, ist ein Näherpflanzrecht erforderlich (§ 174bis EG ZGB). Bestehende, näher stehende Bäume können bei Abgang ersetzt werden. Die minimale Trottoirbreite in Kombination mit einer Baumreihe können Sie anhand der Standards Fussverkehr und der TED-Norm 18.01 «Übersicht Bäume» herleiten. Das freizuhaltende Lichtraumprofil für Reinigungsfahrzeuge ist in der TED-Norm 16.02 festgelegt. Sehen Sie bei Haltestellen ausreichende Manövrierflächen für behinderte Personen vor (vgl. Raumtyp Haltestellen).

Die Projektierung von Bepflanzungen und Werkleitungen soll gleichberechtigt erfolgen. Werkleitungen sollen wo möglich innerhalb von Trottoir und Fahrbahn, aber nicht in Aufenthaltsflächen und Elementbändern untergebracht werden. Sie sind so zu führen, dass zwischen Baumstamm und Werkleitung ein Mindestabstand von 2.00 m eingehalten wird. Schützen Sie Kabelkanäle mit einer Wurzelschutzfolie vor eindringenden Wurzeln. Beachten Sie dazu die Arbeitsblätter von Grün Stadt Zürich.

Stimmen Sie die Baumstandorte und -wuchsformen auch auf Fahrleitungen und die notwendigen Lichtraumprofile ab. Der Mindestabstand zu VBZ-Masten und Fahrleitungen beträgt 2.00 m. Bäume sind regelmässig so zu schneiden, dass sie Tragwerk und Fahrleitungen auch bei Schneelast nicht berühren.

Grosskronige Bäume beanspruchen für ihre Wurzeln einen unterirdischen Bereich von 20 bis 30 m2 Fläche. Eine Baumscheibe - sei sie offen oder mit Abdeckung - umfasst die dem Baum zugestandene Bodenfläche. Das sind in der Regel mindestens 6 m2 inklusive Abdeckung, Baumscheibenschutz, Begrünung, Pflanzgrube und Unterbau. Halten Sie Baumscheiben wenn möglich offen.

Planen Sie in Räumen mit wenig Quer- und Abbiegebeziehungen durchgehende, einheitlich begrünte und offene Baumscheiben anstelle von einzelnen Baumscheiben. Befahrbare Baumscheibenabdeckungen eignen sich bei engen Platzverhältnissen, Zufahrten und Einmündungen sowie in Bereichen mit viel Fussverkehr, etwa an Tramhaltestellen.