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Grünanlagen und Gewässer

Freiraumstruktur
Relief, Gewässer, Grünflächen und Wälder der Stadt Zürich

Zürichsee, Sihl und Limmat bilden zusammen mit bewaldeten Moränenhügeln wie Uetliberg und Käferberg den Rahmen für den Grün- und Freiraum der Stadt Zürich. Dazu kommen grossflächige Areale wie die Allmend Brunau, Familiengärten und Gleisfelder. Friedhöfe, Bäche, Grünzüge, Alleen und quartierbezogene Freiräume ergänzen und verbinden das Netz.

All diese Flächen haben einen hohen kulturellen und touristischen Stellenwert. Sie dienen primär der Erholung der Bevölkerung und werden oft intensiv genutzt. Sie übernehmen auch wichtige stadtklimatische und ökologische Funktionen, indem sie etwa die Quartiere durchgrünen, Raum für Biodiversität bieten oder die Entstehung von Kaltluft begünstigen.
 

Grünanlagen bilden einen Gegensatz zum grauen, harten Erschliessungsnetz aus Plätzen und Strassen. Vegetation und unversiegelte Oberflächen sollen ihren Charakter prägen. Die Ausdehnung und die Kanten des Raums, etwa Gebäude und Bäume, sowie gliedernde Hecken, Belagswechsel und Geländestufen sind aufeinander abgestimmt. Auch sind sie bewusst in einem fussgängerfreundlichen Massstab.

In jedem Stadtteil soll eine Balance zwischen privaten und öffentlichen Freiräumen sowie zwischen zweckgebundenen und multifunktionalen Freiräumen entstehen.
Je nach Lage und Grösse haben Grünanlagen folgende Funktionen:

  • Imagebildung: international-landesweit, regional-stadtweit, quartierweit
  • passive Erholung: sitzen, liegen usw.
  • aktive Erholung: sich treffen, flanieren, joggen, schwimmen, Ballspiele, Kinderspiel usw.
  • Veranstaltungen: international-landesweit, regional-stadtweit, quartierweit
  • Flora und Fauna: Vernetzung, Lebensraum usw.
  • Stadt- und Mikroklima: Feinstaubbindung, Kühlung, Beschattung, Versickern von Regenwasser usw.
  • Ver- und Entsorgung: Restaurants, Kioske, Imbisse, mobile Entsorgungsstationen, ZüriWC
Übersicht Grünanlagen und Gewässer
Übersicht Grünanlagen und Gewässer

Orientieren Sie sich bei der Gestaltung von Grünanlagen an den Bedürfnissen der Nutzenden. In flächigen Anlagen mit multifunktionalen Bereichen sollen sich die Menschen begegnen oder Sport treiben können. Es soll aber auch ruhige und geschützte Orte geben. Bestimmen Sie den Charakter und die Stimmung einer Grünanlage bewusst, und definieren Sie, wie sie genutzt werden soll. Mit einer geschickten Raum- und Flächenaufteilung, angemessenen Infrastrukturen sowie geeigneten Elementen und Materialien reagieren Sie auf den hohen Nutzungsdruck.

Je nach Bedeutung einer Grünanlage sind stadträumliche und landschaftsarchitektonische Ziel- und Leitbilder sowie Gestaltungs-, Nutzungs- und Pflegekonzepte zu erarbeiten. Es gelten folgende Kriterien:

  • Freiraumversorgung: Rolle in der Freiraumstruktur, Einzugsgebiet
  • historische Bedeutung: Zeitepoche, Gartendenkmal
  • Ökologie: Lebensräume, Vernetzung, Stadtklima
      

Historische Grünanlagen sind garten- und landschaftsarchitektonische Zeitzeugen von hohem kulturellem Wert. Die historisch gewachsenen Strukturen sollen erhalten und auf die heutigen Alltagsnutzungen abgestimmt werden. Die jeweiligen Freiraum- und Pflegekonzepte sind massgebend. Beziehen Sie deshalb die zuständigen Abteilungen und Personen mit ein.

Spielplätze sind ein wichtiger Teil der Grünanlagen. Erstellen Sie interessante und abwechslungsreiche Spielanlagen nach den geltenden Normen, und lassen Sie regelmässig daraufhin kontrollieren, ob die aktuellen Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden.

Wege in Grünanlagen dienen primär der Erholung, der Begegnung und dem Erlebnis, etwa dem Spiel oder der Beobachtung. Wege mit Verbindungsfunktion liegen möglichst auf der Wunschlinie und sind auf Fussgängerquerungen und andere Wegabschnitte abgestimmt. Grünanlagen sind dem Fussverkehr vorbehalten. In Ausnahmefällen gilt das Koexistenzprinzip, die Velofahrenden haben Rücksicht zu nehmen (s. a. SSV Art. 33 Abs. 4).

Wasserdurchlässige Beläge mit Brechsand, Rundkies, Splitt oder Natursteinpflaster sind Standard. Wege mit Verbindungs- oder Anlieferungsfunktion dürfen Sie auch in Asphalt ausführen.

An platzartigen Aufweitungen lassen sich Parkwege mit Kleinbauten, wie einem Restaurant oder einem Kiosk, kombinieren. Die Anlieferung mit motorisierten Fahrzeugen ist nur für ortsgebundene Nutzungen wie Cafés und Badeanstalten oder für bewilligte Spezialanlässe erlaubt. Zeit, Art und Weise der Anlieferung, Lichtraumprofil, Geometrie und Belastbarkeit der Fahrbahn sind situationsbezogen zu regeln.

Beschildern Sie die Zugänge zu den Grünanlagen entsprechend und statten Sie sie mit Hundekot-Sackspendern aus. Auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Sportwiesen ist es verboten, Hunde mitzuführen.

Planungsgrundlagen

  • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20)
  • Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201)
  • Hundegesetz vom 14. April 2008 (LS 554.5)
  • SN EN 1176: 2008 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
  • SN EN 1177: 2008 Stossdämpfende Spielplatzböden
  • Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung, Katasterauskunft der Stadt Zürich
  • Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte (KSO), Katasterauskunft der Stadt Zürich
  • Seebecken der Stadt Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Kanton Zürich AWEL und Amt für Städtebau Stadt Zürich AfS, 2009
  • Plan Lumière Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2004
  • Das Grünbuch der Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich GSZ, 2006
  • Fachplanung Hitzeminderung, Grün Stadt Zürich GSZ, 2020 
  • Velostrategie 2030 der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
  • Konzept Parkanlagen, Grün Stadt Zürich GSZ, 2015 (Bezug bei GSZ)
  • Platz zum Spielen. Das Spielplatzkonzept von Grün Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich GSZ, 2014
  • Freiraumkonzepte, Vernetzungsprojekte, Leitbilder und gartendenkmalpflegerische Gutachten zu den jeweiligen Anlagen, Grün Stadt Zürich GSZ (Bezug bei GSZ)
  • Standards Fussverkehr der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
  • Guideline Quickwins Hitzeminderung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
  • Merkblatt Hitzeminderung in Bauprojekten, Quickwins vor Einführung der Standards, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
  • Arbeitshilfe Versickerung in Stadträumen, Entsorgung + Recycling Stadt Zürich ERZ, 2015
  • Richtlinie für Strassenbauprojekte in Amphibienzonen, Grün Stadt Zürich GSZ