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Haltestellen

Überblick Haltestellentypen
Überblick Haltestellentypen

Tram und Bus haben in Zürich einen hohen Stellenwert und prägen den öffentlichen Stadtraum. Haltestellen sind in den Stadtraum eingebettet, funktionieren aber eigenständig und bieten Zugang zum öffentlichen Verkehr. Je nach Anzahl  Fahrgäste braucht es Nutzungsangebote, wie geschützte Wartebereiche, ZüriWCs oder Kioske, für einen kürzeren oder längeren Aufenthalt. Haltestellen werden so zu zentralen Treff- und Orientierungspunkten.

Haltestellen sind als inselartige Einheiten klar erkennbar in übergeordnete Raumtypen integriert. Dimensionieren Sie die Randzonen der übergeordneten Räume grosszügig. Wählen Sie die Geometrien so, dass sie entweder den Inselcharakter oder das räumliche Umfeld stärken. Haltestellen können Plätze und grosse Verkehrsknoten betonen, wenn sie sich im Zentrum befinden, oder sie können in peripheren Bereichen angeordnet sein.

Veloführung auf Fahrbahn
Veloführung hinter Wartehalle

Die betrieblichen Abläufe müssen für alle Verkehrsteilnehmenden möglichst reibungslos sein. Velos können Sie je nach Platzverhältnissen auf der Fahrbahn durch die Haltestelle führen oder, wenn dies problematisch ist, hinter der Wartehalle, entweder auf einem separaten Radweg oder im Mischverkehr Fuss/Velo. Dazu muss die Durchfahrtsbreite hinter der Wartehalle 4.00 m betragen (min. 3.50 m).

Verzichten Sie auf Mauern oder Hecken, um die Sicht auf Haltestellen zu gewähren. Wartehallen sollen aus Glas bestehen und müssen versetzt zueinander platziert  sein. Gut sichtbare, verständliche Stadt- und Fahrpläne informieren die Bevölkerung über das Angebot des öffentlichen Verkehrs.

Nutzungen können kombiniert werden, monofunktionale oder funktionslose Räume soll es keine geben. Ordnen Sie wo möglich geschützte Wartebereiche, Verpflegungsmöglichkeiten und ein ZüriWC an.

Der Zugang zu den Verkehrsmitteln soll sicher, direkt und möglichst stufenlos sein. Bieten Sie den Fahrgästen genügend sichere und direkte Querungen von der Haltestelle zum räumlichen Umfeld an. Räume, die Menschen mit Behinderung den Zugang zur Haltestelle und den Einstieg ins Fahrzeug ermöglichen, müssen frei bleiben. Auf der Höhe der ersten Türe ist am Boden ein Aufmerksamkeitsfeld anzubringen.

Schematische Ansicht Haltekanten
Schematische Ansicht Haltekanten

Tramhaltestellen sollen auf einer Haltestellenlänge von 43 m eine Haltekante mit einem Absatz von 30 cm haben. Im Sonderfall gilt es, möglichst gut auf die Situation zu reagieren. Bei gerader An- und Wegfahrt erstellen Sie bei kombinierten Tram- und Bushaltestellen ein Zürich-Bord mit einer Höhe von 28 cm (TED-Norm 16.87 und 16.88, in Erarbeitung). Bei reinen Bushaltestellen kommt das Zürich-Bord mit einer Anschlagshöhe von 22 cm gemäss TED-Norm 16.86 zum Einsatz. Busseitige Rampen (Bushaltekante <= 16 cm) sind nur zulässig, wenn keine andere Lösung möglich ist oder Kleinbusse eingesetzt werden.

Bei wenig Platz oder engen Kurvenradien (< 750 m) ordnen Sie als Minimallösung auf Höhe der dritten Tramtüre bzw. der zweiten Bustüre ein «Kissen» mit einem Absatz von 30 cm bzw. 22 cm an.

Das maximale Gefälle für den Zugang zu hohen Haltekanten und Kissen beträgt 6 %, Rampen sollen möglichst nicht im Türbereich liegen.  Integrieren Sie Kissen vollständig in die Wartehallen, Rampen nach Möglichkeit auch. Die Manövrierfläche für Rollstühle muss mindestens 6.30 m auf einer Breite von 2.00 m betragen. Ein Quergefälle auf dem Perron von maximal 2 % ist zulässig, ebenso kann die Fahrbahn angehoben oder das Gleis abgesenkt werden. Die Spaltbreite zwischen Haltekante und Trittbrett darf nicht mehr als 75 mm betragen.

Baumanordnung bei Tramhaltestellen
Baumanordnung bei Bushaltestellen
Verschiebung der Haltestelle. Schematische Situation.
Verschiebung der Haltestelle. Schematische Ansicht.
Verschiebung der Ersatzpflanzung. Schematische Situation.
Verschiebung der Ersatzpflanzung. Schematische Ansicht.

Bevor Sie Bäume neu pflanzen, müssen Sie die Nutzungen im Stadtraum abklären. Das Lichtraumprofil des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Fall freizuhalten. Beim Aufmerksamkeitsfeld auf Höhe der ersten Türe des Fahrzeugs und beim Zugang für Menschen mit Behinderung – beim Tram auf Höhe der dritten Türe, beim Bus auf Höhe der zweiten – dürfen keine Bäume gepflanzt werden. Verwenden Sie im Ein- und Aussteigebereich begehbare Baumscheiben, und asphaltieren Sie zwischen Haltekante und Baumscheibe einen Wartebereich von mindestens 1.50 m Breite.

An Tramhaltestellen müssen Sie zwischen Bäumen und Gleisachse einen Abstand von mindestens 4.00 m einhalten, entlang von bedeutenden Strassen kann er unterschritten werden. An Bushaltestellen beträgt der Abstand zur Haltekante mindestens 2.70 m.

Müssen Einzelbäume ersetzt werden, gelten für den Ersatz die Regeln für Neupflanzungen.

Müssen Bäume einer bestehenden Baumreihe neu gepflanzt werden, die näher an der Haltekante liegt, als für Neupflanzungen vorgesehen ist, gelten folgende Mindestabstände (parallel zur Haltekante gemessen, vom Stamm bis zur Mittelachse der Tür):

  • um die zweite Türe (Manövrierbereich Rollstühle): 2.00 m
  • um die übrigen Türen: Türbreite plus Zuschlag von 40 cm

Prüfen Sie zuerst, ob sich die Bushaltestelle um maximal einen Baumabstand verschieben lässt, um diese Mindestabstände zu realisieren. Ist dies nicht möglich, klären Sie ab, ob sich die Ersatzpflanzungen entsprechend verschieben lassen. Andernfalls gelten die Abstände für Neupflanzungen.

Planungsgrundlagen

  • VSS-Norm SN 640 075 Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum, Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS
  • Hindernisfreie Bushaltestellen. Empfehlung zur Ausgestaltung, Amt für Verkehr Kanton Zürich AFV und Zürcher Verkehrsverbund ZVV, 2017
  • Empfehlung für die Planung von Strassenbahnanlagen auf dem Netz der Verkehrsbetriebe Zürich, Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, 2014
  • Richtlinie hindernisfreie Haltestellen Bus, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement TED, 2018
  • Richtlinie hindernisfreie Haltestellen Tram / Bus kombiniert, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement TED, 2020
  • Projektierungsrichtlinien Haltestellen, Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, 2014
  • Anforderungen VBZ an die Businfrastruktur im Strassenraum (ABIS), Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, 2018
  • Velostrategie 2030 der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
  • Standards Fussverkehr der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
  • TED Normen, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich TED