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Strassen und Wege

Das Strassennetz der Stadt Zürich soll ein zusammenhängendes und sicheres System bilden. Es ist hierarchisch aufgebaut. Die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs (MIV), des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs (ÖV) und des Fuss- und Veloverkehrs müssen je angemessen berücksichtigt werden. Das Fusswegnetz soll feinmaschig sein und direkte, sichere Verbindungen bieten. Das Velonetz soll durchgehend sein und sichere sowie sichtbare Verbindungen bieten.

Die angrenzenden Gebäude, ihre Erdgeschossnutzungen und Vorzonen prägen Strassenräume wesentlich mit. Sind Fussverkehrsflächen in Quartierzentren attraktiv gestaltet, halten sich Menschen dort gerne auf. Davon profitiert das Umfeld, etwa der Detailhandel, Dienstleistungsunternehmen, das Gastgewerbe und kulturelle Einrichtungen. In Wohngebieten und in der Umgebung von Schulhäusern erhöhen attraktive Fussverkehrsflächen die Wohn- und Freizeitqualität sowie die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Schulwege sind abwechslungsreich und sicher. Dazu tragen auch übersichtliche Querungen an geeigneten Stellen bei.

Gehen ist Fortbewegung, Aufenthalt und Erlebnis zugleich. Fussverkehrsflächen können einem oder mehreren der folgenden Zwecke dienen:

  • pendeln – Arbeit, Ausbildung, Schule, Kindergarten
  • flanieren – Aussicht, einkaufen
  • Sport – spielen, laufen, radfahren, skaten
  • verweilen – kommunizieren, erholen, sich aufhalten, schauen
  • transportieren – einkaufen, umziehen
Typischer Strassenquerschnitt
Typischer Strassenquerschnitt

Unterstützen Sie den ordnenden, verbindenden Charakter von Strassenräumen, indem Sie sie möglichst geradlinig anlegen und auf parallele, durchgehende Strukturen achten. Gliedern Sie den Raum in möglichst parallele, symmetrische Bänder: Gebäudevorzone, Trottoir, Elementband, Fahrbahn, Elementband, Trottoir, Gebäudevorzone. Setzen Sie, abgestimmt auf das Alleenkonzept, durchgehende Alleen und Baumreihen. Sie zählen zu den wichtigsten vertikal und linear ordnenden Elementen.

Trottoirs sind primär für den Fussverkehr vorgesehen. Entlang von Strassen wird der Veloverkehr wo immer möglich getrennt vom Fussverkehr geführt (Radstreifen oder Radwege). Die konkrete Führungsweise wird ortsspezifisch entwickelt und ist abhängig von der Verkehrsbelastung und dem Temporegime.

Fahrbahnränder sollen durchgehend, möglichst symmetrisch und geradlinig gestaltet sein und wenige Höhenversätze und Radiuswechsel aufweisen. Vermeiden Sie Asymmetrien, abrupte Verschwenkungen der Fahrbahnränder und häufige Querschnittswechsel.

Übersicht Strassentypen
Übersicht Strassentypen

Ordnen Sie Verkehrsinseln und Verkehrsberuhigungsmassnahmen sorgfältig in den Strassenraum ein. Sind Querschnittswechsel notwendig, so gestalten Sie sie bei verkehrsorientierten Strassen verkehrsdynamisch-fliessend, bei siedlungsorientierten Strassen und Kap-Haltestellen mit Winkeln von 45 oder 90°. Für Elemente wie Bäume oder Bänke ist das Elementband zwischen Fahrbahn und Gehbereich vorgesehen.

Stimmen Sie die Strassenbreiten auf die Funktion, die Belastung sowie auf die stadträumliche Bedeutung der Strasse respektive des Weges ab. Dimensionieren Sie die Fuss- und Veloverkehrsflächen anhand der Standards Fussverkehr und Velostandards.

Fusswege müssen zu allen Tages- und Jahreszeiten für alle Nutzenden des öffentlichen Stadtraums gut begehbar sein. Sorgen Sie dafür, dass Anfänge und Enden der Fusswege übersichtlich und leicht zu finden sind. Achten Sie insbesondere auf die Bedürfnisse von Behinderten, älteren Menschen und Kindern und generell auf folgende Punkte:

  • direkte Wegführung, keine Umwege und Sackgassen
  • komfortable und erlebnisreiche Linienführung mit Aufenthaltsbereichen
  • angemessene Steigungen in Hanglagen
  • gute Sichtverhältnisse bei Tag und Nacht

Menschen mit Sehbehinderung müssen die Begrenzung von Fussverkehrsflächen erkennen und ertasten können. Bieten Sie daher auf grossen, nicht linear gegliederten Flächen Führungselemente gemäss VSS-Norm SN 640 075 oder taktil-visuelle Leitlinien an.

Ertastbare Abgrenzung zwischen Rad- und Fussweg
Ertastbare Abgrenzung zwischen Rad- und Fussweg

Wenn Fussverkehrsbereiche (Fusswege oder Mischverkehrsflächen Fuss/Velo) seitlich an Radwege grenzen, muss die Trennung mittels schrägem Randabschluss 4 cm ertastbar ausgebildet sein (TED-Norm 16.26). Übergänge auf Radwege oder in Radstreifen auf der Fahrbahn können mit schrägem Randabschluss 4 oder 6 cm ausgebildet werden (TED-Normen 16.26 und 16.36).

Verwenden Sie für die Veloführung folgende Piktogramme:

  • Radwege und -streifen: Velopiktogramm
  • Mischverkehrsflächen Fuss/Velo: Fussverkehrs- und Velopiktogramm kombiniert
  • Velo gestattet: keine Piktogramme

Trambereiche sind von Fussverkehrsflächen mindestens mit niedrigen Randabschlüssen abzugrenzen, entweder mit Versatz von 3 cm vertikal oder 4 cm schräg. Dies gilt auch bei kurzen Unterbrüchen eines Gehwegs, etwa für Tramdepot-Einfahrten. Grenzen Sie grössere Mischverkehrsflächen Tram-/Fussverkehr von reinen Fussverkehrsflächen baulich ab, und statten Sie sie mit Führungselementen nach VSS-Norm 640 075 oder mit taktil-visuellen Leitlinien aus.

Passen Sie Trottoirs entlang von Strassen sowie auf Plätzen, Verkehrsknoten und Brücken gestalterisch den übergeordneten Stadträumen und deren Bedeutung an (Dimensionierung anhand Standards Fussverkehr). Sie sind ein- oder beidseitig entlang der Fahrbahn zu führen.

Private Fusswege mit öffentlichem Wegrecht sollen als öffentliche Stadträume in Form und Funktion erkennbar sein. Gestalten Sie sie deshalb weitgehend mit Materialien und Elementen aus dem Elementkatalog.

 

Hardhof. Grüntrassee in landschaftlichem Freiraum.
Hardhof. Grüntrassee in landschaftlichem Freiraum.

Grüntrassees reduzieren den Strassenlärm um 3 bis 6 dB und werten Strassenräume mit Tramlinien auf. Sehen Sie sie vorzugsweise in durchgrünten Aussenquartieren mit hohem Wohnanteil und breiten Strassenquerschnitten sowie bei Tramlinien vor, die parkähnliche Umgebungen queren. Strassen mit vielen Querungen für den motorisierten oder den Velo- und Fussverkehr eignen sich nicht für Grüntrassees, ebenso wenig innerstädtische Stadträume.

Begrünen Sie die Flächen nach Angaben von GSZ und VBZ und bilden Sie Übergänge zu Grünräumen fliessend aus. Im Strassenraum werden Rasengittersteine eingesetzt und die Flächen dort mit einem Randstein RN 15 begrenzt, wo das Trassee wegen Querungen nicht ebenerdig sein muss. Kombinieren Sie Grüntrassees mit anderen grünen Elementen wie Alleen, Baumreihen und grünen Vorgärten.

Planungsgrundlagen

  • Anlagen für den leichten Zweiradverkehr, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich und Kantonspolizei Zürich, 2012
  • VSS-Normen, Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, insbesondere:
    VSS-Norm SN 640 075 Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum und
    VSS-Norm SN 640 201 Geometrisches Normalprofil
  • Entwurf von Hauptverkehrsstrassen innerorts (Leitfaden VSS), 2017
  • Fachplanung Hitzeminderung, Grün Stadt Zürich GSZ, 2020
  • Alleenkonzept, Grün Stadt Zürich GSZ, 1991
  • Velostrategie 2030 der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
  • Quartierzentren, Aufwertung der Stadträume (Quarz), Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2006
  • Tempo- und Verkehrsregimes mit ÖV-Trassierung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2013
  • Empfehlung für die Planung von Strassenbahnanlagen auf dem Netz der Verkehrsbetriebe Zürich, Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, 2014
  • Anforderungen VBZ an die Businfrastruktur im Strassenraum (ABIS), Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, 2018
  • Velostandards Stadt Zürich, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement TED, 2016
  • Standards Fussverkehr der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
  • Guideline Quickwins Hitzeminderung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
  • Merkblatt Hitzeminderung in Bauprojekten, Quickwins vor Einführung der Standards, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
  • Arbeitshilfe Versickerung in Stadträumen, Entsorgung + Recycling Stadt Zürich ERZ, 2015
  • Leitfaden Bauen an Stadtachsen und Plätzen, Amt für Städtebau Stadt Zürich AfS, 2021
  • Faktenblatt Vortrittsverhältnisse in Tempo-30-Zonen, Dienstabteilung Verkehr Stadt Zürich DAV, 2021
  • Merkblatt Velovorzugsrouten, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
  • Arbeitspapier Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen auf Velovorzugsrouten, Dienstabteilung Verkehr Stadt Zürich DAV, 2022
  • Richtlinie für Strassenbauprojekte in Amphibienzonen, Grün Stadt Zürich GSZ
  • TED-Normen, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich TED, insbesondere:
    TED-Norm 16.01 bis 16.03 und 20.02