Quartierstrassen
Quartierstrassen sind siedlungsorientiert und oft verkehrsberuhigt. Sie dienen der Erschliessung und sammeln den Verkehr aus angrenzenden Erschliessungs- und Sammelstrassen.
Zu den Quartierstrassen gehören folgende Strassentypen:
- gemäss Richtplan: Sammelstrassen, Quartierstrassen
- gemäss Signalisationsverordnung SSV: Nebenstrassen, Tempo-30-Zonen
- gemäss VSS-Norm SN 640 040 b: Sammelstrassen, Erschliessungsstrassen
Unterstützen Sie den kleinräumigen Charakter mit gliedernden Strukturen und halten Sie die Fahrbahnbreite möglichst schmal. Die Mittellinie wird bei Tempo 30 nicht markiert.
Busse werden in der Regel im Mischverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr geführt. Ordnen Sie bei hohem Verkehrsaufkommen den Veloverkehr eigentrassiert an (Radstreifen oder Radweg). Bei tiefem Verkehrsaufkommen ist der Mischverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr zweckmässig. Das Trottoir ist beidseitig mit einem Höhenversatz von der Fahrbahn abzuheben.
Der Fussverkehr soll Quartierstrassen bei Haltestellen, Kreuzungen und wichtigen Wegverbindungen queren können. Bei Bedarf ordnen Sie in bedeutenden Räumen des öffentlichen Lebens flächige Querungsmöglichkeiten wie Mehrzweckstreifen an.
Gestalten Sie Eingänge zu Tempo-30-Zonen mit einer Trottoirüberfahrt (siehe Raumtyp Verkehrsknoten, Untertyp Kreuzungen und Einmündungen). Signalisieren Sie die Zone mit einem Rack (gem. TED-Norm 19.22).
Quartierstrassen Tempo 50
Setzen Sie auf Quartierstrassen Tempo 50 wenn möglich durchgehende Alleen, bei Platzmangel durchgehende Baumreihen auf einer Strassenseite ein.
Untervariante Tram im Mischverkehr
Verkehrt das Tram im Mischverkehr, setzen Sie wenn möglich durchgehende Alleen, bei Platzmangel durchgehende Baumreihen auf einer Strassenseite ein.
Quartierstrassen Tempo 30
Setzen Sie bei Quartierstrassen mit Tempo 30, die der Erschliessung dienen, durchgehende Alleen, bei Platzmangel durchgehende Baumreihen auf einer Strassenseite ein. Grundsätzlich können Quartierstrassen in Tempo-30-Zonen vom Fussverkehr überall und flächig gequert werden. Fussgängerstreifen sind nur in speziellen Fällen, bei Schulen oder Altersheimen, zulässig.