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Bauen in Gefahrenbereichen & Objektschutz

Baubewilligungsverfahren

Projekte in roten oder blauen Gefahrenbereichen

Bei Projekten in roten oder blauen Gefahrenbereichen muss die Bauherrschaft dem Baubewilligungsgesuch die Unterlagen zu geplanten Objektschutzmassnahmen beilegen. Der Leitfaden «Objektschutznachweis Naturgefahren» unterstützt Sie bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts und dient als Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Stadt und Kanton prüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen und formulieren die allenfalls notwendigen Objektschutzauflagen.

Projekte in gelben oder gelb-weissen Gefahrenbereichen

Im gelben oder gelb-weissen Bereich ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen (Selbstdeklaration). Damit erklärt der Bauherr, ob und mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll.

Detaillierte Informationen befinden sich im Merkblatt «Bauen im Hochwassergefahrenbereich». Bei speziellen Objekten mit Sonderrisiken können Auflagen analog zur blauen Zone erfolgen.

Empfehlungen zur baulichen Umsetzung 

Betreffend städtebauliche und gestalterische Einordnung von Hochwasserschutzmassnahmen liegt ein Leitfaden vor, welcher u.a. Gebiete bezeichnet, in welchen aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht erhöhte Anforderungen gelten. Zudem werden Empfehlungen für die Anwendung der gängigen Hochwasserschutzkonzepte gemacht und auf das Beratungsangebot im Rahmen der Planung und Projektierung hingewiesen.

Lassen Sie sich beraten

Die Erfahrung zeigt, dass sich Überschwemmungsschäden oft mit verhältnismässig geringem Aufwand vermeiden lassen, wenn die Schutzmassnahmen bereits in die Planung und Bauausführung einbezogen werden. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) unterstützt die Eigentümer und Planer, deren Gebäude sich in der gelben und gelb-weissen Zone befinden und bietet für diese eine vorgängige Beratung an.

Übernehmen Sie Verantwortung

Der Objektschutz liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer, wenn bauliche Veränderungen erfolgen bzw. geplant sind und das Hochwasserrisiko dadurch vergrössert wird. Die Nutzung des Gebäudes muss nach der entsprechenden Hochwassergefahrenstufe ausgerichtet werden. Falls erforderlich, müssen die nötigen Objektschutzmassnahmen vom Eigentümer getroffen werden.

Bestehende Gebäude können nachträglich mit gezielten Schutzmassnahmen gesichert werden. Dabei bieten permanent wirkende Massnahmen am Gebäude und in der Umgebung den besten Schutz gegen Überschwemmungen.

Im Oktober 2011 wurde von der Stadt Zürich eine Information zum Hochwasserschutz an Gebäude- und Grundstückseigentümer versandt. Den Inhalt finden Sie hier:

Voraussehbare Schäden vermeiden

Gebäudeschäden durch Überschwemmungen werden von der Gebäudeversicherung übernommen, unabhängig vom Gefahrenbereich. Voraussetzung für eine vorbehaltlose Versicherungsdeckung ist jedoch, dass die Gebäudeeigentümer die notwendigen, zumutbaren Schutzmassnahmen zur Vermeidung voraussehbarer Schäden umgesetzt haben.

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