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Spitalsozialarbeit

Definition

«Die Spitalsozialarbeit ist Teilbereich der Klinischen Sozialarbeit. Sie fokussiert das gesamte Umfeld der Patientinnen und Patienten. Ihre methodengeleitete Arbeitsweise zielt auf eine zeitnahe, nachhaltige, bedarfsgerechte Beratung und Vernetzung von ambulanten wie auch stationären Patientinnen und Patienten mit Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens hin. Gegenstand ist die Verhinderung und Bewältigung von sozialen Problemen die aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen.» (sages, Sektion Zürich, 2019)

Unsere Aufgaben

Das Wirkungsfeld der Spitalsozialarbeit ist ausgesprochen breit und kann mit der Psychosozialen Beratung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, der Beratung in sozialrechtlichen Fragen und der Nachsorgeorganisation in drei Hauptbereiche eingeteilt werden.

  

Keine Berufsgruppe im Spital ist derart nach Aussen orientiert wie die Spitalsozialarbeit, was mit der immer kürzer werdenden Aufenthaltsdauer zunehmend an Bedeutung gewinnt, da die Weitervermittlung an andere Institutionen des Gesundheitswesens immer rascher vonstatten gehen muss. Die Spitalsozialarbeit vernetzt Patientinnen und Patienten, sowie deren Angehörige sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich.

Ambulante Nachsorge

  • Organisieren von Spezialangeboten der Spitex, wie zum Beispiel die psychosoziale Spitex, die Fachstellen Palliative Care, die Onko Plus oder die Kinderspitex
  • Organisieren von Mahlzeitendiensten und Notrufsystemen
  • Vermitteln zu diversen Fachstellen wie die SiL (Sozialmedizinische individuelle Lösungen), Kompass (Case Management des stadtärztlichen Dienstes), Pro Senectute, die Krebsliga, die Pro Infirmis, die Caritas, das Schweizerische Rote Kreuz, den Entlastungsdienst, die Fachstelle für Elternschaft und Unterhalt, die Mütter- und Väterberatung, die BIF (Beratungsstelle für Frauen), die FIZ (Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration), Infodona, Schuldenberatungsstellen u.v.m.
  • Beratung und Organisation zu weiteren Entlastungsangeboten wie zum Beispiel Tageskliniken, Nachbarschaftshilfen und anderen Freiwilligendiensten
  • Abklären und Einleiten von behördlichen Massnahmen über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und wo nötig, das Einholen von der Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht über die Gesundheitsdirektion des betreffenden Kantons

Stationäre Nachsorge

  • Übertritt in Rehabilitations- und/oder Kurkliniken (durch die Sachbearbeitung Reha/Kuren des Sozialdienstes)
  • Übertritt in öffentliche und/oder private Alters- und Pflegezentren
  • Übertritt in Notunterkünfte und/oder Betreute Wohneinrichtungen
  • Repatriierungen in Spitäler im Ausland
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